Länder geben Widerstand gegen Steuerpaket auf
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Kommentare zu Länder geben Widerstand gegen Steuerpaket auf
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Also ich wäre ja jetzt für ein Weihnachtsbeschleunigungsgesetz. Na, wegen den Geschenken. Ihr wisst schon!
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Na ja, schlimmer gehts nimmer, oder doch... schlimmer gehts immer???
Man kann nur abwarten was passiert.
Vielleicht einfach mal in der Weimarer Verfassung lesen, gibt es wie fast alles gratis bei GOOGLE. Das ist wenigstens eine Verfassung und kein verdrehtes Grundgesetz!
Ja mein lieber und das schon seit 20 Jahren. Lies die Jahrhundertlüge von Holger Fröhner, oder Geheimsache BRD von Sven B. Büchter.
Weimarer Verfassung? Hab ich da was verpasst?
Ja, da hast du Recht, Nele, dann ist das Geld aber wieder weg. Am Ende des Tunnel ist Licht, heißt es normalerweise. In dieser OMF-BRD wird es in den Tunneln immer dunkler und irgendwann mit Abgrund.
Die Rechnung wird am Ende gemacht. Ob dann das Unwort Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch zu Recht ist, wird man sehen.
Ja, Politiker brauchen solche Gesetze, denkst du die wachsen mit ihrer Aufgaben !? Unmöglich, die machen die selben Fehler ein Leben lang.
Steuersenkung in Milliardenhöhe ? Na klar, mit ca. 100 Milliarden Neuverschuldung. Ist doch einfach. Kann doch jeder, nur nicht ungestraft.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz????
Ist das ein mir unbekanntes Gesetz, an was man sich als Politiker auch nicht wirklich halten muß?
Steuersenkungen in Milliardenhöhe?
Wem wurde da mal wieder was versprochen und wer hat dann man wieder feige den Rückzieher gemacht?? Jetzt sind wir alle mal gespannt wie das aussehen soll. Seit 2002 ist das Umsatzsteuergesetz auf Grund einer Vernachlässigung des Zitiergebotes ohnehin Null und nichtig. Klagen gibt es genügend, nur keine Reaktion. Auch Einkommenssteuer wird ohne jegliche Rechtsgrundlage begehrt. Nun schenken Die uns, oder sagen es jedenfalls, einen kleinen Teil von dem was sie eigentlich garnicht bekommen dürften. Nur und dessen bin ich mir sicher, wird nicht viel, wenn überhaupt, beim Steuerzahler ankommen. Im Grundgesetz ist in keinster Weise eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern verankert, dies hatte nur die Weimarer Verfassung von 1919, die eigentlich heute noch für uns gilt, gesetzlich festgelegt.