"im Namen des Volkes...." Rechtsbeugung nach STGB 339?
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8 KommentareKommentare zu "im Namen des Volkes...." Rechtsbeugung nach STGB 339?
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Nützt aber nichts wenn man dabei nichts lernt, was nötig ist. Und wie gesagt, das Lehrprogramm einen dementsprechenden Ursprung hat, den man auch nicht versteht aber trotzdem akzeptiert. Is bequem.
RenePrüfer hat auch was in der Birne und beruft sich nicht auf längst überholte LERSYSTEME unter denen du leidest und es tut mir auch ehrlich ei wenig leid. 40 Jahre sind nun mal ne lange Zeit, da passiert viel neues. Kannste ja nicht wissen. Wärst n guter Kumpel für unsern Honnecker gewesen.
volkerg - verstehst Du eigentlich, was Du da kopierst - anscheinend nicht - aber geh zu RenePruefer - der gibt Dir sicher Recht!
ZERO;Ich zitiere Teile von Carlo Schmid 08.09.1948 :Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus./Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind./Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !/Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.Zitat Ende.Hier noch von einem gelehrten Mann, der leider verstorben ist. LINK - Rechtsanwalt - Professor Dr. Dr. Dr. hc. Klaus Sojka, am - 20.07.2009, um 17.17 Uhr - ihre erste Klage erhoben hat, beim Internationalen - Menschen - Gerichtshof in Den Haag ! Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am Main
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 31.1.2007 16:44
Nummer der Firma:
HRB 51411
-Ausdruck- Seite 1 von 2
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:
7
2. a) Firma:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b) Sitz, Niederlassung, Zweigniederlassungen:
Frankfurt am Main
Nun kannst du weiter argumentieren, aber komm nicht wieder mit Verschwörungstheorie. Da hast dus schwarz auf weiß.
Dieses "Rechtssystem" ist so untergraben, die schämen sich noch nicht einmal die großen Verbrecher zu unterstützen, während eine junge Mutter in Leipzig wegen schwarzfahrens aus Geldmangel in den Knast muß. Schaut man sich allerdings an, welche Nazirichter die Gründer,Lenker und Ausbilder dieses "Rechtssystems" sind,rückt das die ganze Sache wieder in ein anderes Bild. In anderen Ländern geht es ja ähnlich zu. Der wichtige Unterschied zu unserer Bananenrepublik ist allerdings, dass die nicht ständig von Rechtsstaat, Demokratie, Menschenwürde und Freiheit reden. Wenn man den Phrasen der Politiker Aufmerksamkeit schenkt, so könnte man ja glauben, wir alle leben im Schlaraffenland. Aber Propaganda ist eben alles und das Merkel als ausgebildete Sekretärin für Agitation und Propaganda ist da ja bestens aufgestellt.
Auch ich würde es begrüssen,wenn Urteile nur noch im Namen der Systemrelevanz ausgesprochen werden.
Das ist allemal ehrlicher,als wenn man Schwarzfahrer und Eierdiebe am liebsten hängen würde,und Betrug a.la Ackermann
oder Steuerhinterziehung im grossen Stil am liebsten erst gar nicht verhandeln würde. Siehe die zurückgepiffenen Steuerprüfer aus Hessen,denen man Unzurechnungsfähigkeit unterstellte.
Aber jemand der ein paar Semester Öffentliches Staatsrecht studiert hat,wird sicherlich eine plausible
Erklärung dafür abgeben können!!
Ich habe mich über die Phrase "im Namen des Volkes" schon immer aufgeregt. Die Beamtenrichter sollten wirklich "im Namen des Regimes"verkünden. Dann wäre wenigstens ein wenig Ehrlichkeit in deren Vordrucke, auch Urteile genannt.
Beleg mal ein paar Semester Öffentliches-Staats- Recht - und wenn Du es dann nicht begriffen hast, lass es lieber, es langweilt nämlich!