Seit 2007 besteht in Deutschland eine „allgemeine Pflicht zur Versicherung“. In einem am 09.12.2009 veröffentlichten Urteil beschäftigte sich die 20. Kammer des Sozialgerichts Aachen mit dieser allgemeinen Pflicht zur Versicherung. Unter die Versicherungspflicht fallen seit dem 01.04.2007 alle Personen, die ansonsten ohne Absicherung im KrankenheitAuf carekonzept.de weiterlesen