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Sexualstraftäter bleibt in Freiheit

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Sexualstraftäter bleibt in Freiheit
Der Täter gilt als rückfallgefährdet. Dennoch lehnt es der Bundesgerichtshof ab, dass ein Sexualstraftäter nach seiner Entlassung in Sicherungsverwahrung kommt.

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2 Kommentare

Kommentare zu Sexualstraftäter bleibt in Freiheit

 

trebuhtrebuham 13.01.10


Da muss eindeutig der Gesetzgeber nachbessern und das kann dauern...........

pixel1962pixel1962am 13.01.10


Auch wieder so ein Hammer.Aber wehe es passiert was,dann will wieder keiner Schuld haben.


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