Artikel Klärungsbedarf: Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus und Anwaltskammer Hamm
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Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, ist nicht irgendein
Rechtsanwalt. Er ist Mitglied des Anwaltsgerichtshofes in Hamm,
ebenfalls Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes in Hamm. Zudem gilt er als
überaus versierter Strafverteidiger, auch als Experte betreffend
kriminalistische Spurensuche und Spurenauswertung.
Auch sein Kanzleikollege Rudolf Esders ist nicht einfach irgendein
Rechtsanwalt: Bis zu seiner Pensionierung war er Richter am Landgericht
Essen, ist also Landrichter a.D.
So liegt Klärung in einem ein Fall, in dem es um grausigsten Mädchenmord
geht, den Mord an Nadine O. 2006 in Wetter /Ruhr, in ganz besonderer Weise in
öffentlichem Interesse, so dass ich hier darüber berichten möchte.
Ich habe mich gestern per FAX an die beiden Rechtsanwälte gewandt, da das FAX
alles enthält, veröffentliche ich es hier einfach. Sollte es von hier aus
Probleme beim Aufruf von LINKS geben, so gelangen Sie zu einer Abschrift des
Faxschreibens mit aufrufbaren LINKS unter WordPress, indem Sie den folgenden
Kurzlink in Ihre Browserzeile eingeben:
http://wp.me/pzW3K-Mg
Faxschreiben:
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka –Sprecher von United Anarchists in Deutschland
–Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen
Post bitte an meinen Postempfangsbevollmächtigen: Apotheker Stephan Göbel
Parcelsus-Apotheke Königsheide 46
44536 Lünen /
FAX 0231 877 06 11
An Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders
Kanzlei
Rechtsanwälte Bernhard Meyer, Dr. Ralf Neuhaus,
Udo Hoffmann u.a.,
Ostenhellweg 59, 44135 Dortmund
Per FAX an: 0231/578178
14. Januar 2010
Sehr geehrte Rechtsanwälte!
Vorab: Dieses Schreiben enthält diverse LINKS zum Nachweis bestimmter
Tatsachen. Damit Sie diese LINKS bequem aufrufen können, ist auch dieses
Schreiben mit aufrufbaren LINKS ins Internet gestellt, erreichbar für Sie
alternativ unter:
http://wp.me/pzW3K-Mg
und unter:
http://winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/fax-14-jan-2010.html
Laut einer im Internet behaupteten Zeugenaussage hat Rechtsanwalt Dr. Ralf
Neuhaus folgendes über mich behauptet, dabei dargelegt, dass dies auch der Sicht
seines Kanzleikollegen Rudolf Esders, Landrichter a.D., entspreche:
Mordfall Nadine O.
Von: RAe Meyer & Dr.Neuhaus (rechtsanwaelte@mnh-dortmund.de)
Gesendet:
Mittwoch, 2. Dezember 2009 16:41:01
An: xxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
besten Dank für Ihre Mail. Winfried Sobottka hatte sich bereits
während
des Verfahrens bei uns gemeldet und seine verquasten Theorien zum
Besten
gegeben. Er ist ein verwirrter Mensch, möglicherweise auch nur ein
(gesunder)
Spinner. Phillip, mein Kollege Esders und ich bedauern die
absurden
Diffamierungen zutiefst.
Mit freundlichen Grüßen
– Dr. Neuhaus – /sm
mnh Rechtsanwälte Bernhard
Meyer, Dr. Ralf Neuhaus,
Udo Hoffmann u.a.
Ostenhellweg 59
44135
Dortmund
Telefon: 0231/528121Telefax: 0231/578178
Belege siehe unter:
http://www.winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/00-overview.html
Sehr geehrte Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, mir liegt
tatsächlich nichts ferner, als unwahre Tatsachen zu verbreiten. Da Sie
behaupten, meine Sicht der Dinge seien „verquaste Theorien“, müsste es Ihnen ein
Leichtes sein, meine Sicht der Dinge zu widerlegen. Das würde dazu führen, dass
ich meine bisherigen Behauptungen betreffend den Mordfall Nadine Ostrowski, dass
nämlich ein Unschuldiger sitzt, während die wahren Mörderinnen frei herum
laufen, aus dem Netz entfernen würde, zudem öffentlich im Netz erklären würde,
dass ich im Irrtum gewesen sei, mich ferner öffentlich bei allen entschuldigen
würde, die unter meinen diesbezüglichen Behauptungen bisher irgendwie zu leiden
hatten.
Damit würden Sie vielen einen großen Gefallen tun, da es Ihnen nach Ihren
Worten ein Leichtes sein müsste, darf ich Ihre Bereitschaft sicherlich
voraussetzen. Sollte es daran fehlen, müsste ich in der von Ihnen versandten
Email Beleidigung und üble Nachrede zu meinem Nachteil erkennen, abgesehen
davon, dass ich den Schluss ziehen müsste, dass Sie wissentlich zugelassen
hätten, dass Ihr Mandant Philipp J. zu Unrecht als Mörder verurteilt wurde.
Also gehe ich davon aus, dass Sie mir meine Denkfehler in der Sache bis
zum
21. Januar 2010, FAX an meinen Postempfangsbevollmächtigten reicht,
schriftlich aufzeigen werden:
1. U.a. nach Aussagen des im Verfahren zuständigen Oberstaatsanwaltes
Wolfgang Rahmer, Hagen, hätte Philipp J. sich im Hause des Mordes bewegt und
dort einen Metzelmord begangen haben müssen, ohne irgendeine Spur zu
hinterlassen – außer an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut
hatte.
Siehe: http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
2. Weiterhin hätte Nadine Ostrowski sich ohne jede Abwehr ehrfach ins Gesicht
schlagen lassen und sich dann noch mit einem Kabel bis zur Bewusstlosigkeit
würgen lassen müssen, ebenfalls ohne jede Gegenwehr. Das widerspricht dem
instinktiv in jedem Menschen angelegten Grundverhalten.
Siehe zur genaueren Schilderung und zu den Belegen:
http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
3. Gegen Ende des Verfahrens gegen Ihren Mandanten Philipp J. fand ein
Außentermin an und in dem Haus statt, in dem Nadine Ostrowski ermordet
aufgefunden worden war. Darüber berichtete der WDR3 im Fernsehen. Innerhalb
eines Interviews vor der Kamera äußerte die Rechtsanwältin der Nebenkläger
wörtlich oder fast wörtlich: „In dem Verfahren passt bisher nichts zusammen. Auf
der Basis kann man kein Urteil fällen.“
Ich werte das als Bestätigung dafür, dass niemand spurenfrei einen Metzelmord
begehen kann, auch dafür, dass sich eine gesunde 15 jährige Frau nicht ohne jede
Gegenwehr schlagen und dann bis zur Bewusstlosigkeit drosseln lässt.
Sie hingegen verzichteten trotz des Umstandes, dass Ihr Mandant wenig später
zur Höchststrafe verurteilt wurde, darauf Revision einzulegen. Das erscheint in
jedem Falle ungewöhnlich, schließlich hätte auf dem Wege nur ein günstigeres
Urteil erreicht werden können, keinesfalls aber ein ungünstigeres jeweils aus
Sicht Ihres Mandanten.
So darf die Frage gestattet sein, warum Sie keine Revision einlegten, mithin
eine ledigliche Chance zum Nachteil Ihres Mandanten Philipp J. verspielten,
während Ihre Kollegin von der Nebenklage öffentlich geäußert hatte, es passe
nichts zusammen, auf der Basis sei kein Urteil möglich.
Sehr geehrte Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, Sie haben die
Chance, ein leidiges Thema im Internet zu beenden, wenn Sie mir hinsichtlich der
3 genannten Punkte argumentativ aufzeigen, dass ich in der Sache „verquaste
Theorien“ verbreite. Die Alternative ist eine Strafanzeige nach §§ 185 ff. StGB
wegen entsprechender Äußerungen zu meinem Nachteil und Ihre Anprangerung im
Internet wegen Mandantenverrats in einem besonders schweren Fall und wegen der
Begünstigung von Mädchenmördern. Tun Sie, was Sie für richtig halten.
Mit anarchistischen Grüßen
(im Original unterzeichnet)
(Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists in Deutschland)
Kontakt
Pressekontakt:
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, Tel. 0231
986 27 20
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