Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort hat beim Amtsgericht Leipzig am 18.12.2009 eine weitere einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH, welche das Internetangebot outlets.de betreibt eingereicht. Hintergrund war wieder die Ankündigung eines Schufaeintrages, wenn nicht die Zahlung erfolgt.Auf verbraucherschutz.tv weiterlesen