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Ruf nach Stopp der Kindergeld-Rückzahlung

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Ruf nach Stopp der Kindergeld-Rückzahlung

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Die nordrhein-westfälische SPD-Chefin Hannelore Kraft hat die Bundesregierung aufgefordert, auf das zu viel gezahlte Kindergeld an Hartz-IV-Familien zu verzichten.

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6 Kommentare

Kommentare zu Ruf nach Stopp der Kindergeld-Rückzahlung

 

volkergvolkergam 29.01.10


AS , da muß niemand kommentieren, das hat einfach nur was mit DUMMHEIT zu tun die ist hierbei nicht zu übertreffen. Das ist meine persönliche Meinung. Hier dürfte der >Bitte< aber entsprochen werden es kommt doch nicht dem Verzicht auf Diäten gleich.

Alter_SackAlter_Sackam 29.01.10


Ich hab's heute in unserer Tageszeitung gelesen. Man geht davon aus, dass pro 20,-Euro, die man wiederhaben will, 80,- Euro an Bearbeitungs- und Verwarltungssaufwand gerechnet werden müssen. Das muss man sich jetzt wirklich einmal vorstellen!

buxxybuxxyam 29.01.10


die nichtrückzahlung ist nicht gerecht denen gegenüber, die diese 20 euro nicht bekommen haben.
entweder alle oder niemand.
also ich bin für rückzahlung.
bei uns werden soviele mios unnötig verballert, da kommts auf diese paar auch nicht an.
oder den restlichen auch diese 20 euro zahlen ...

StruwwelStruwwelam 28.01.10


Der Aufwand, die zu viel gezahlten 20,-€ zurückzufordern, übersteigt die gezahlte Summe um ein Vielfaches und überfordert zudem noch die Sachbearbeiter, die dadurch Mehrstunden Leisten müssen.
Jeder Sesselfurzer der in einer Amtsstube hockt, gibt doch auch zu viel gezahltes Kindergeld nicht zurück, das ist natürlich auch etwas anderes, weil auch unsere Damen und Herren Richter Beamte sind.

Alter_SackAlter_Sackam 28.01.10


Wenn mich nicht alles täuscht, gab's vor Sozialgerichten schon Entscheidungen, die Rückzahlungen verhindert haben. Nämlich in solche Fällen, wo es aus Sicht des Empfängers der Transferleistung nicht erkennbar war, dass er "überbezahlt" wurde, also eine Leistung in falscher Höhe gezahlt bekam.

volkergvolkergam 28.01.10


Sollen die zahlen, die dafür verantwortlich sind, § 63 alt 56 Bundesbeamtengesetz (volle persönliche Verantwortung des Beamten für seine dienstlichen Handlungen)in Verbindung mit Bürgerlichem Gesetzbuch § 839 (persönliche Haftung), so steht es im Gesetz. Nun mögen auch die sich dran halten. Als Hartz IV Geschädigter würde ich klagen.


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