Steuersünder-Daten Darf Schäuble dafür 2,5 Mio. Euro zahlen?
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Dann dürfen Informanten wohl in Zukunft keine Zuwendungen mehr von Ermittlern erhalten, um Verbrechen auzuklären. Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen am Deutschen Volk.
Der Hehler ist genau so schuldig wie der Stehler. Nun schauen wir mal und ich sage, die schrecken auch diesmal nicht zurück sich strafbar zu machen.
Hi zero, es scheint entschieden zu sein, wir bekommen beide, zumindest in Teilen, Recht. Betrachte mal für Deinen letzten Beitrag pro Seele 1 Punkt. Wert ist er es, die Anzahlung hast Du schon bekommen.
12:00h in den TV-Nachrichten-Mövenbickregierung erwägt die Lichtensteiner Linie. Du weist, was das heißt.
Ich finde, in diesem Blog sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt. Unbesehen davon würde mich mal Deine Ansicht zum Blog über die Staatsräson erfahren, auf die unsere BK derzeit Bezug nimmt. Übrigens 1619, war das nicht aus dem Sachsenspiegel, denn wir hatten damals ja schon ein Jahr Krieg der Religionen?
ja zero so ist es...
nur... :-( ich hab nix zum Anzeigen... außer meine Defiziete in 2009... Meinst du jemand zahlt mir dafür auch ein Millönchen??? (ich bin ja bescheiden)
luna - Selbstanzeige - und da musst Du noch nachdenken?
Honnylein
glaub mir eins. Wenn ich da selbst mit drauf wäre, würde ich keine Sek. damit verschwenden dir auf deine netten Kommentare zu antworten. Da müsste ich mir nämlich schnellstens eine neue Strategie für mein Geld einfallen lassen und das ist in der heutigen Zeit nicht einfach.
Silberruecken - 100 Seelen tummeln sich ach in meiner Brust.
Als normaler Mensch sage ich auch ja: kaufen, die Jungs an den Haaren ins Gericht zerren und von dort ohne Umwege in den Verbringungswagen (Grüne Minna) und in den Knast. Somit sind wir einer Meinung.
Andererseits - und hier kommt eben eine dieser ungefragt redenden Stümperseelen zum Tragen: Wir haben unseren Staat, unser GG/Verfassung und unsere Bürger bis an die Grenze des Erträglichen malträtiert - kann dies Rechtfertigung sein, es noch weiter zu treiben. Ich meine: Nein!
Warum muss sich der Staat weiter kriminalisieren? Warum beginnt er nicht im Vorfeld? Warum gelingt es nicht, das Bankengeheimnis aufzubrechen? Es ist bei uns nicht gesetzlich geregelt - ist Gewohnheitsrecht seit - setz Dich oder leg Dich - 1619!!
Wenn wir schon gläsern sind - was viele behaupten - wo ist das Problem. Der Normalo ist eh uninteressant - keine Sau interessiert, ob er zwei oder drei Gummipuppen oder Vibis bezahlt. Es geht um die Konten der Herrschaften, die entsprechende Summen zu transferieren haben, giral oder im Koffer!
Da fände sogar ich eine rechtliche Möglichkeit - noch nicht mal spitzfindig - wie mein Honigbärchen sagt.
Und hier sind wir beim §34 - denk mal drüber nach, ob er hier nicht greift!! Darüber nämlich hat noch NIEMAND nachgedacht - ich auch nicht - DU hast mich geistig befruchtet! Mit dem Vorwurf der Vorverurteilung - da mach Dir keine Sorgen - ist schnell vom Tisch!
Aber im Ernst - das wäre wirklich durchdenkensweret!
Gut zero, ich nehme den § 34 StGB zurück, dafür darf ich aber doch auf das erweiterte Notwehrrecht verweisen, welches im Grund festlegt, notwehrfähig sind alle Rechtsgüter, wie Leib, Leben, persönliche Unversehrtheit, Eigentum und Besitz, Ehre sowie weitere Rechtsgüter. In diesem Fall sehe ich in der Hinterziehung von Steuergeldern, noch dazu in dieser Größenordnung, einen eindeutigen Angriff auf das Eigentum des Staates. Aus diesem Grund würde der FM rechtens handeln, und ich würde ihm auch in diesem Forum mal moralisch zur Seite stehen.
Ich staune immer wieder über die Doppelmoral der ehemaligen Altbundesbürger. Sie rufen immer nach Demokratie, nach rechtsstaatlicher Ordnung, bsonders auch in anderen Ländern, z.B. am Hindukusch. Wenn es aber mal ans eigene Eingemachte geht, stellt man das vorher angepriesene in Zweifel. Die am lautesten gegen die Kontodaten schreien, gehören sicher auch dazu, bzw. werden von ihrem Klientel, die regelmäßig die Mövenpickregierung, bzw. deren Parteien schmieren ( natürlich eine geldwerte Zuwendung mit sozialem Hintergrund) auf das eigene Entgegenkommen hingewiesen. Ich habe langsam den Eindruck, dass man in dieser Bananenrepublik nur auf diese Art der Druckmittel etwas bewegen kann. Es war zumindest der lauteste Aufschrei seit September 2009.
kkanobi - da ist noch nichts entschieden! Das geht nämlich jetzt wieder von vorne los, nachdem das Schweizer Bundesverwaltungsgericht der UBS verboten hat, Daten an die USA herauszugeben.
Siehe hierzu:
LINK
Honylein
Wirf doch nicht alles durcheinander. Hessen hat damit nichts zu tun. Die Kronzeugenregelung ebenfalss nicht. Wo ist denn hier eine Notwehrsitujation?
Wenn der Zweck die Mittel heiligt - wer legt denn die Grundsätze dafür fest. Dann hat ja Schäuble als Innenminister Recht gehabt! Der war nur in Notwehr.
So rein juristisch formell mag der Herr Zero ja wohl recht haben. Genau wie der Herr Karow mit seinen juristischen Spitzfindigkeiten. Die reale Wirklichkeit ist,das unrechtmässig Steuern in Millionenhöhe hinterzogen worden sind. Genau so, wie die Daten dafür auch wohl nicht rechtmässig beschafft worden sind. Allerdings sollte man dem Staat in einem solchen Fall so eine Art Notwehrsituation zubilligen. Zur Verbrechensbekämpfung werden ja auch wohl manchmal Methoden angewandt,um an wichtige Informationen zu kommen,die nicht ganz koscher sind. Kurzum, der Zweck heiligt die Mittel. Informanten wwerden ja auch manchmal,wenn sie selbst in Straftaten mit verwickelt waren, Straffreiheit oder ein mildes Urteil zugesichert. Warum sollen da bei grossen Steuerhinterziehern andere Massstäbe gelten?Oder Parteipolitik nach Hessischem Vorbild,wo erfolgreiche Steuerfahnder für geistesgestört erklärt worden sind??
statt sich zu fragen: darf der staat 2,5 mio an diebe ausgeben um 100-200 mio einzunehmen, wäre es doch mal an der zeit einen legalen zugriff auf diese daten zu erlangen. wenn die usa (siehe ubs) das hinkriegt, dürfte es für die EU keine unlösbare Aufgabe sein - wie sagt der volksmund (der ja auch machmal recht hat) wo ein wille ist ist ein weg. kkanobi
Mit dem §34 StGb wäre ich doch vorsichtig, auch wenn die Idee bestechend zu sein scheint.
"Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Der letzte Satz der Vorschrift reicht schon aus, um ihn nicht greifen zu lassen! Desweiteren sind die Notstandslage zu prüfen, die Verhältnismäßigkeit etc.
Ein Staat kann sich nicht mit Kriminellen auf eine Stufe stellen. In diesem Falle würden, nach dem derzeitgen Stand der Erkenntnis, gestohlene Daten von einem Dieb gekauft. Das ist Hehlerei. Die Verwendung in einem Prozess, da wäre ich gerne Verteidiger - weder Staatsanwalt noch Richter würden anschließend in eine ALDI-Tüte passen.
Zurück zum §34. Der Schaden ist schon eingetreten, also kann die Hehlerei nicht mehr mit Notstandlage begründet werden, wie es für eine Gefahrenabwehr Voraussetzung wäre. Somit entfällt der Rechtfertigungsgrund.
Dass unser GG/Verfassung nicht nur seit 20 Jahren, sondern schon länger maltretiert worden ist, steht außer Zweifel. Aber trotz Verunstaltung lassen sich doch noch Gesichtszüge erkennen, wenn auch etwas entgleist.
Hi zero, Dein letzter Satz hat etwas für sich. Gebe Dir schon Recht. Allerdings haben wir seit der Rückholung des Dankbarkeits- und Demutsgebietes Ost schon soviele Schläge in das Gesicht unseres Grundgesetzes (nicht Verfassung) erhalten, dass ich dieses Gesicht manchmal kaum noch erkennen kann.
Hi zero, Dein letzter Satz hat was für sich. Wenn ich mir die letzten 20 Jahre ansehe, haben wir schon oft Schläge in das Gesicht unseres Grundgesetzes, nicht Verfassung, erhalten. Materiell gesehen dürften wir deren Gesicht nicht mal wiedererkennen.
Wenn ich auch keine besondere Vorliebe für unseren FM habe, in diesem Fall würde ich ihn unterstützen. Wenn schon die Überprüfung von 5 Demokonten 5 Mio.€ ergibt, bleibt noch ein erhebliches Sümmchen für die Finanzkassen. Ich wundere mich nur über den Aufschrei der "ehrlichen Empörung" von Leuten, die es wahrscheinlich überhaupt nicht betrifft.
Leute bleibt dochmal ganz cool. Hier haben Großverdiener Millionen an Steuern, die vielleicht für Schulsanierung, Schulspeisung oder den hochgelobten Baueinsatz in Afghanistan fehlen in jahrzehnte langer Manier in die Schweiz verfrachtet. Hier muss ich auch mal kw zustimmen, jeder, der über genügend Einstiegskapital in der Schweiz ein Konto eröffnet und dafür bei der Einkommensteuer-erklärung die Zinsen, die angefallen sind, ausweist, handelt doch nicht kriminell.
Zero hat auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen, ok, aber im StGB gibt es den § 34,(Rechtfertigender Notstand), demzufolge ich in bestimmten, nicht anders abwendbaren Situationen gegen gültige Gesetze verstoßen kann, um einen noch größeren Schaden oder eine Gefahr abzuwenden.
Das die Mövenpickmannschaft sich in dieser Frage etwas diletantisch verhalten hat, ist mir auch klar. Darüber hinaus verweise ich auf die Flut von Revisionsverhand-lungen vor den Finanzgerichten, wenn gegen den Gleichheitsartikel des GG verstoßen würde. Stellt Euch vor, der Postwinkel bekommt seine verschleierten Millionen und seine Geldstrafe zurück. Da möchte ich euch aber mal hören.
Ich habe etwas dagegen, dass mit meinen und den Steuern
anderer Diebe finanziert werden und eine Zusammenarbeit
von Staat und einem Kriminellen stattfindet. Wer keine
Steuern zahlt, dem kann das womöglich egal sein.
Er kann auch seine krude Moral behalten. Aber es ist
ein Unding, zu verlangen, dass sich der Finanzminister
ihr anschließt. Der ist ja nicht irgendjemand.
Und richtig: Wenn die Sache floppt...
Es ist erlaubt, in der Schweiz ein Bankkonto zu eröffnen.
Denn vereinzelter Mißbrauch verbieten nicht korrekten
Gebrauch. Sollten die nicht versteuerten Zinsen tatsächlich nach Deutschland fließen: Zweckgebundene Verwendung. Zur
Schuldentigung und für neue Kitas. Nicht für Kokolores, nicht zum Verfrühstücken.
Hier geht es nicht um irgendwelche Datenschutzrichtlinien und möglichen Flops.
Hier geht es darum, ob sich ein Staat der Hehlerei schuldig macht. Hier geht es darum, ob der Staat mit Kriminellen zusammenarbeitet und Daten gegen Bürger nutzt, auch wenn diese Steuerbetrug begangen haben mögen, die er sich beschafft hat von Leuten, die diese auf kriminellem Wege "erworben" haben.
Normalerweise dürfen Erkenntnisse, die illegal erworben worden sind, nicht vor Gericht benutzt werden. Das wird in Deutschland oft nicht sehr eng gesehen, in anderen Ländern sind deswegen Prozesse gegen Schwerbrecher eingestellt worden.
Schon die Aktion Steinbrück war ein Schlag ins Gesicht unserer Verfassung.
Na,Luna Ich vermute mal,da bist wohl selbst mit drauf.
Eigentlich ein gutes Geschäft. Wer keine Skrupel hat Steuern in Millionehöhe zu hinterziehen,sollte nicht darauf vertrauen das der Staat bei solchen Leuten Skupel hat,sich
tausendprozentig an irgendwelche Datenschutzrichtlinien zu halten. Schon aus reiner Präventation und Sebsterhaltungstrieb!