23.06.2004 Der polnische Staat muss für die Vertriebenen aus den früheren polnischen Ostgebieten, die dort bei Kriegsende ihr Eigentum zurücklassen mussten, eine Entschädigungsregelung finden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschieden. Der heute bei Krakau lebende Kläger war 1944 im heute ukrainisch