Artikel StGB § 259 Hehlerei - Die Gier steht ihm im Gesicht geschrieben
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(1)
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen
fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder
sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen
hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Alleine schon dieser Artikel der "bundesrepublikanischen" Gehirnwäsche-Medien informiert FALSCH ! Es handelt sich NICHT um einen Informanten, der eine Datei anbietet, sondern um einen Dieb bzw. Räuber, der
unrechtmäßig in Firmen-Dateien eingebrochen ist und der jetzt das
Diebes- bzw. Raubgut an kriminelle Abnehmer (Hehlerware) verkaufen will. Laßt euch nicht mit dieser Falschberichterstattung der
Medien dazu bewegen, Diebstahl und Raub als etwas ganz nomales zu
betrachten. Diese bewußte Irreführung der Medien soll euch ein
kriminelles Verhalten (Kauf von Hehlerware) als gut und richtig
suggerieren. Wer solches akzeptiert, macht sich moralisch mitschuldig
mit Verbrechern - auch wenn die an der Spitze der deutschen
Verwaltungsdiktatur sitzen.
Hehlerware kaufen ? Kaufen ? Nicht kaufen ? Kaufen ?
Schäuble
– wenn du dafür 5 Jahre im Knast verschwindest, dann – aber nur dann –
darfst du auch kaufen. Ansonsten bestätigst du nur ein Charkaterschwein
zu sein.
Zwar
ist Steuerhinterziehung nicht gerade gentlemanlike - und gegenüber all
denen, denen die Steuer als Lohn- oder Einkommensteuer von vorhnherein
abgezogen wird, ein schändlich unsolidarisches Verhalten - aber dieses
Verhalten ist auch durch die OMF-BRD provoziert, eine Bundeskanzlöse,
die mit vollen Händen das Geld künftiger Generatione von Steuerzahlern
zum Fenster hinaus wirft und dabei noch zumeist in Richtung des
Pseudo-Staates Israel, der Deutschland sogar mit einem Angriff bedroht
hatte, falls Deutschland nicht dauerhafter Zahler für Israel bleibt.
Alleine für ihren Meineid als Bundeskanzlöse gehört das Merkel schon
hinter Gitter. Aber damit nicht genug:
.
http://www.politikglobal.net/
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14 Kommentare
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Kommentare zu StGB § 259 Hehlerei - Die Gier steht ihm im Gesicht geschrieben
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Es ist Amüsant wie sich jeder darüber aufregt,was erlaubt ist und was Verboten ist.Jeder weiß es besser.Nur,was im Gesetzbuch steht,und wie die Behörde der Staat mit denen Phg.umgeht,und wie letzt endlich ein Richter darüber Entscheidet,das sind zwei paar Schuhe.Aufregen darüber und Ändern können wir es eh nicht.Anstiftung,Hehlerei,Diebstal,ist alles vom Gesetzgeber über die ausführenden Behörden abgedeckt und ist für den Staatsbeamten erlaubt.( Strafe Provokation ).1999 Empfehlungen vom Europäischen Gerichtshof zum BGH nach Deutschland....
Hallo,es gibt in solch einer Sache doch nur zwei Möglichkeiten.Hätte die Frau Merkel die andere Möglichkeit
gewählt,wäre es für den Dieb und den Überbringer eine Abschreckung gewesen.....
Na also es geht doch!.Es ist schon wieder eine CD angeboten worden.Es darf wieder Bespitzelt werden.DDR Zeiten sind zurück.Und! wir haben wieder einen neuen Steuerfreien Millionär.Einer für alle,alle für einen.Ein Hoch auf die CD,Teilnehmer,und Dank dem Merkel Verlag.
honey...,
beinahe hätte ich auf deine Reaktion geantwortet.
War mir aber dann doch (bei weitem ) zu blöde.
tja...victorhugo,
...kann ich mich doch für Deinen "Beitrag" nur bedanken, stelle ich dadurch fest, daß Du ihn gelesen hast - mit welchem Erfolg auch immer, das sei dahingestellt.
Mögl. Weise lernst Du ja auch daraus, daß es gar nicht so sehr um die CD geht, sondern mehr um die Selbstanzeigen - das bringt das Geld von neuen "Gutbürgern".
Was mich allerdings wundert, daß Du zwischendurch relativ interessante, ähnliche, Beiträge eingestellt hast, die ich sogar noch bewertet habe - vielleicht nicht ganz so wichtig, aber immerhin. Die dürften dann nach Deiner obigen Meinung gar nicht erscheinen, oder sehe ich das mal wieder falsch?
Übrigens: auf Kommentare von dem Ersatz-Teufel(IQ 2) solltest Du verzichten, sie helfen keinem....
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Ja hallo,wenn die Regierung das Ankaufen von Daten Legitimiert,ist die Vermittlung vom Verkäufer zum Käufer
auch nicht mehr Strafbar.
"Und schon ist eine neue Geschäfts Idee geboren."
Das vorgehen der Politik hat einen Hauch von der frühere
DDR.und einen Hauch der Anstiftung zum Daten Klau.
Aber Vorsicht sollte gesagt sein für alle Daten Diebe und deren Vermittler,der Staat kann auch anders und Ruck zuck ist man als Vermittler für 2-15 Jahre im Knast.
Ein Gericht mit seinem Richter hat immernoch das Unabhängige Letzte Wort.
Ich fände es großartig, die betreffenden Steuersünder dingfest machen zu können und zur Steuernachzahlung zu zwingen.
Aber: der Kauf gestohlener Daten ist Unrecht und darf nicht vom Staat als Mittel zum Zweck genutzt werden. Falls doch kann man das nur als Aufforderung zur Hehlerei verstehen.
Wenn Klein-Hubert sich ein gestohlenes Radio kauft, weil es so schön billig ist, muss er dafür gerade stehen. Es kann ein einer Demokratie für die Regierung keine anderen Gesetze und Maßstäbe geben als für das Volk.
Sollte hier allgemeines Recht durch den Kauf der CD gebrochen werden, ist das ein erneuter Beleg für die Entdemokratisierung unserer Gesellschaft.
victorhugo -hast Du schon mal gambler_harry gelesen, da ist honigmann noch auf fachlich und stilistisch höchstem Niveau!
Der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar - die Verschleierung hingegen nicht.
Wie kann es sein, das in diesem Überwachungsstaat Steuern hinterzogen werden können. Hat der Innenminister und das Finanzamt hier gründlich geschlafen wann werden alle die unser System benutzen und davon auch profitieren auch zur Kasse gebeten. Wer von einer Straftat weiß und nichts unternimmt, macht sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar. Also wann geschieht hier etwas! Steuerfahnder werden auf Eis gelegt wenn diese einigen Persohnen zu nahe kommen.
Kann Dir leider nur einen Punkt geben,victor,verdient hättest Du 100
tja,
so liest sich das, wenn ein kleiner Polithanswurst seinen Geifer verschmiert. Ahnung hat er keine, miesestes Stilpozential dafür um so mehr.
Honigmann: wi-der-lich.
Das webnews sich solchen Tieffliegern als bereitwilliges Forum anbiedert, fällt den Verantwortlichen ja schon längst kräftig auf die Füße. Gut so.
Der Hehler genau so schlimm wie der Stehler? Die hinterzogenen Steuern gehören nun mal der BRD!Wer ist denn hier der hauptsächliche Hehler? Es ist doch wohl die noble Schweiz. Mit der Einladung an Steuerbetrüger in aller Welt,dank Schweizer Bankgeheimnis,das die hinterzogenen Steuern vor dem Zugriff aller Finanzämter absolut sicher ist. Die Schweizer Bürger haben von dieser verdeckten Hehlerei jahrzehntelang gut gelebt!
Die Schweiz deffiniert nun,um sich den Anschein von Recht zu geben,spitzfindig zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.Letztendlich läuft aber beides auf das Gleiche hinaus.
Das Verhalten der noblen Schweiz erinnert an das Verhalten einer sog. noblen Dame, die von ihrer Zofe beim morgendlichen Ankleiden immer daran erinnert werden muss,aber Madame das Braune gehört nach innen!