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Auflösung einer Familienstiftung

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Auflösung einer Familienstiftung

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Bei der Auflösung einer Stiftung unterliegt der Anfall des Stiftungsvermögens bei den Berechtigten der Erbschaftsteuer. Dabei ist der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser

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