Artikel Zwischen Tradition und Moderne – das komplexe Rechtssystem Namibias
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GenerationenHochschule der Hochschule Harz
(FH)
Zwischen Tradition und Moderne – das komplexe
Rechtssystem Namibias
Das stürmische Winterwetter machte auch vor der GenerationenHochschule
nicht halt, dennoch ließen es sich viele begeisterte Hörer nicht
nehmen, am Dienstag, dem 2. Februar 2010, auf den Wernigeröder Campus
zu kommen. Dr. Oliver C. Ruppel nahm sein Publikum mit auf eine
ungewöhnliche Reise. Der Dozent der University of Namibia referierte
zum Thema „Menschenrechte und Gewohnheitsrecht der indigen Völker
Namibias – ein juristisches Spannungsverhältnis?“. Eröffnet wurde die
Veranstaltung von Katja Schimkus, Leiterin des Akademischen
Auslandsamtes der Hochschule Harz, die sogleich die Wichtigkeit
gelebter Internationalität betonte. „Mit 71 Partnerhochschulen in 28
Ländern hat die Hochschule Harz ein hervorragendes Netzwerk in der
gesamten Welt. Umso mehr freue ich mich, einen vielgereisten
juristischen Experten hier begrüßen zu dürfen“, so die junge
Führungskraft, die selbst Absolventin der Hochschule Harz ist.
Um die vorherrschende Rechtsordnung Namibias verständlich zu machen,
beleuchtete der ausgewiesene Experte, der sowohl über den Master of
Laws (LL.M.) der Universität Stellenbosch (Südafrika) und den Master of
Mediation (M.M.) der Fernuniversität Hagen verfügt, zunächst die
wechselhafte Geschichte des Landes. Mittlerweile ist Namibia ist seit
20 Jahren unabhängig und verfügt über eine Rechtsverordnung, die neben
den Gewohnheitsrechten der indigenen Stämme gilt, letztere werden von
der Verfassung jedoch explizit als Gesetz geschützt. Bei den Uukwambi
beispielsweise wird ein Mord traditionell mit Vieh oder einer Geldsumme
beglichen. „Das heißt, dass das Gewohnheitsrecht eher auf eine
Schlichtung aus ist, als auf eine Haftstrafe, da diese keine
Wiedergutmachung für die Familie bedeuten würde“, erklärte der
renommierte Referent. Leider gerieten gerade Frauen und Kinder dabei in
ein Spannungsverhältnis. Geschlechterungerechtigkeit und Kinderarbeit
gäbe es nach wie vor. Ruppel malte ein – für Europäer erschreckendes –
Gesellschaftsbild: „Polygynie, eine spezielle Form der Polygamie, bei
der nur der Mann mehrere Frauen haben darf, ist an der Tagesordnung,
der Mann ist der gesetzliche Vormund der Frau, Frauen werden der
Hexerei beschuldigt, wenn sie außer Stande sind ein Kind zu gebären und
Waisenkinder werden wie Gegenstände gehandelt“, so der Experte. Auch
Aberglaube ist verbreitet, so würden Albinos nach traditionellem Recht
gejagt und getötet. Kinder würden beschnitten – oft mit katastrophalen
Folgen. Der engagierte Menschenrechtler hat sich ein ambitioniertes
Ziel gesetzt: „Diesem grausamen Traditionsgut gilt es mit gezielter
Aufklärung zu begegnen.“
Die nächste GenerationenHochschule findet am 2. März 2010 zwischen 17
bis 19 Uhr im AudiMax auf dem Wernigeröder Campus statt. Prof. Dr.
Bernhard Zimmermann, Dekan des Fachbereichs Automatisierung und
Informatik der Hochschule Harz, spricht zum Thema „Was Computer nicht
können – Grenzen der künstlichen Intelligenz“. Für eine Teilnahme an
den kostenfreien Veranstaltungen ist eine Registrierung zu jeder
einzelnen Vorlesung unter www.generationenhochschule.de nötig.
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