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Kündigung wegen Behinderung - Windelträger muss Wohnung verlassen

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Kündigung wegen Behinderung - Windelträger muss Wohnung verlassen

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Als eine Vermieterin aus Usedom erfuhr, dass einer ihrer Mieter gezwungen sei Windeln zu tragen, verwies diese daraufhin den 27jährigen Sohn einer dort lebenden Familie aus der Wohnung. Dies sei Diskriminierung, so der Vater.

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2 Kommentare

Kommentare zu Kündigung wegen Behinderung - Windelträger muss Wohnung verlassen

 

andersandersam 27.07.07


Das ist wirklich eine Frechheit. Als ob die Wohnung so extrem verdreckt worden wäre. Die Familie hat doch eine Wohnung in der sie lebt und die wird ja bestimmt auch wohnlich sein.

peggypeggyam 27.07.07


Würde der Vermieter das auch mit Babies machen? Die müssen ja auch Windeln tragen!


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