Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Hartz-IV-Sätze für Kinder zukünftig nicht mehr prozentual von den Bedarfen Erwachsener abgeleitet werden dürfen, kommentiert Donata Freifrau von Schenck, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes: