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Deutsche Kündigungsfristen teilweise diskriminierend!

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Deutsche Kündigungsfristen teilweise diskriminierend!

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In Deutschland beginnen viele Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit in einem Alter unter 25 Jahren. Bisher wurden jedoch die Beschäftigungszeiten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei Berechnung der Kündigungsfrist gemäß § 622 II 2 BGB nicht berücksichtigt.

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