Es kommt manchmal vor, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine ausgesprochene Kündigung bestätigt (oder umgekehrt). Wenn dann die ursprüngliche Kündigung unwirksam ist, stellt sich die Frage, ob die Bestätigungserklärung denn wenigstens eine wirksame Kündigung darstellt.Auf wordpress.com weiterlesen