Die Missbrauchsopfer der früheren Berliner Canisius-Patres können nicht auf ein pauschales Entgegenkommen des Jesuitenordens zählen. Wenn eine Klage auf Schadenersatz vorgelegt werden sollte, müsse diese zunächst juristisch geprüft und dann das weitere Verfahren geklärt werden, heißt es.Auf morgenpost.de weiterlesen