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Artikel Planungen zur Rechtssicherheit und Wiederherstellung Teil II

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Planungen zur Rechtssicherheit und Wiederherstellung Teil II


 


Planungen zur Rechtssicherheit und Wiederherstellung
des Verfassungs- und Heimatstaates Deutschland.


Teil II



www.internet-magazin-les-art.eu


Redaktionsbeitrag, Berlin
22.02.2010





Beispielhaft fügt
die Redaktion "les Art" hier den Inhalt
des vorliegenden Dokumentes von Herrn Fölsing Auszugweise
an:



Als Beleg der
organisierten Rechtsbeugung und Straffälligkeit von Justizmitarbeitern am
Beispiel des Herrn Fölsing mag das hier dargestellte Schreiben des AG
Halle/Saale dienen, wo Herr Fölsing, seineszeichens Richter in der dortigen
Einrichtung, sich zum Staatsstreich der BRD bekennt und sich zu der Aussage
versteift, die BRD hätte ein Staatsvolk, sei ein Staat im klassischen Sinne, da
eine Staatsmacht vorhanden sei und sie befände sich in ordentlichen Grenzen
eines eigenen Staatsgebietes. Na, und diese BRD hätte eine Verfassung.


Diesem "Schmarren" folgend, erklärt sich Herr Fölsing jetzt zur Person
"non grata", zum Staatsfeind und stellt sich freiwillig der
Tyrannen-Eigenentsorgung zur Verfügung.

Denn hier dokumentiert Herr
Fölsing seine zweckdienliche Inkompetenz und lügt schlicht. Denn lt. BGH seiner
BRD, sind Gesetze und Verordnungen, die gegen die Verfassung verstoßen, von
vornherein nichtig. Nur hat die BRD keine Verfassung, das Grundgesetz ist eine
genehmigte und vorgegebene Verwaltungsordnung, gespeist aus der Grundordnung aus
der Haager Landkriegsordnung als Verpflichtung an die Siegermächte, die Ordnung
eines besetzen Gebietes aufrecht zu erhalten und die BRD und die SBZ/DDR sind am
17.08.1990 durch öffentliche Erklärung durch Herrn E. Schewardnaze und Herrn J.
Baker, aufgelöst. Und alle Folgevereinbarungen zwischen den Verwaltungsteilen
beider deutschen Restgebiete, haben vielleicht eine verwaltungstechnische
Komponente der Zusammenführung, jedoch niemals ein Mandat einer Staatlichkeit
erhalten. Und die staatsrechtliche Zusammenführung nach internationalem Recht
als Grundlage des Rechts schlechthin, das eben dem BRD-Recht, so das  GG in
Artikel 25 vor geht, ist eindeutig. Siehe hierzu auch die Ausführung von Prof.
Schweisfurth zum Theme Staatsrecht und Friedensvertrag. Zu finden in
www.internet-les-art.eu.


D.h. übersetzt, da die BRD keine Verfassung
hat, auch wenn man es heute versucht so darzustellen, als hätte sich die BRD in
freier Selbstbestimmung nun eine Verfassung namens Grundgesetz gegeben, wer auch
immer das getan haben sollte, so ist jegliche Diskussion mit diesen
strafrechtlich relevanten Diskutanten irrelevant. Denn
1. mit Straftätern
verhandelt man hierüber nicht und
2. hat die BRD keine Verfassung namens
Grundgesetz, noch hat Irgendjemand ein Mandat dafür, geschweige denn, hat das
Deutsche Volk, auf das sich hier berufen wird, darüber jemals in freier
Selbstbestimmung entschieden resp. abgestimmt. Dem Deutschen Volk wird bis
heute, 20 Jahre nach Wiedervereinigung die Abstimmung zu einer neuen Verfassung
verweigert in deren Folge nun die Verfassung von 1871 wieder in Kraft gesetzt
ist. Denn internationales Recht geht ja bekanntlich vor Nationalrecht, lieber
Herr Fölsing.

AG Halle/Salle vom 16.02.2010 aus Geschäftsnummer 59 IN
794/09

Zitat:

(.....) Die Argmumentation bezüglich des Forbetandes
des DR ist unzutreffen.d Das DR existiert nicht mehr. Vielmehr ist die BRD
in Ihrer
heutigen Verfassung an seine Stelle getreten.
(.....)
(....)
Aufgrund des Vorstehenden kommt es nicht auf die
umfangreichen Ausführungen des Inhaltes an, daß die BRD aufgehört habe zuu
existieren.
Nun wird der Herr Fölsing zum  Mitglied in "der Anstalt des
Herrn Priol" wenn er weiter schreibt:
(dass dem tatsächlich nicht so ist,
dürfte schon ein Blick aus dem Fenster zeigen; andernfalls kann man auch eine
Rundreise in dem Staatsgebiet, welches die BRD für sich beansprucht, antreten um
dies festzustellen) ....

Dann besonders groß, dick und
unterschrichen:

"Das Gericht bittet daher darum, das Verfahren nicht mehr
mit weiteren Eingaben in diesem Sinne zu belasten. Dies gilt auch, soweit es
sich um die unverstänlichen Ausführungen zur (.....) und zu
Urkundenmahnverfahren handelt. Die Kommunikation zu disen Themen wird nicht mehr
als zielführend betrachtet."
Mfg
Fülsing
Richter am AG


 


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