1.95

Sofortvollzug beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

x 1
 
 
Sofortvollzug beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

Beitrag melden


Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse haben gemäß § 45 Abs. 5 WaffG keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nac

Auf waffenrechtslupe.de weiterlesen

kommentieren

Kommentare zu Sofortvollzug beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse