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Lohnpfändung und Lohnzuschüsse der ARGE

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Lohnpfändung und Lohnzuschüsse der ARGE

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Auch wenn es dem Arbeitgeber obliegt, Lohnzuschüsse der ARGE nach dem Hamburger Modell zusammen mit dem Lohn an den Arbeitnehmer auszukehren, bleibt der Zuschuss öffentlich-rechtliche Sozialleistung und ist bei der Ermittlung der Pfändungsfreigren

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