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Urteil: Keine Pfändung der Kulturgüter aus Qatna, Syrien

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Urteil: Keine Pfändung der Kulturgüter aus Qatna, Syrien

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Das Landgericht in Berlin entschied nun, dass Kulturgüter fremder Länder nicht gepfändet werden dürfen, um somit Schadensersatzansprüche von Opfern terroristischer Anschläge zu befriedigen und lehnte die Forderung eines Opfers des Terroranschlags auf das Berliner „Maison de France“ im Jahre 1983 ab.

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