2.01

Betriebskostennachzahlung für die frühere Wohnung

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Betriebskostennachzahlung für die frühere Wohnung

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Eine Betriebskostennachzahlung für die früher bewohnte Wohnung eines ALG II-Empfängers sind als Unterkunftskosten vom Grundsicherungsträger zu übernehmen, entschied jetzt das Sächsische Landessozialgericht.

In dem vom Sächsischen Landessoz

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