Die Richter gaben damit einem Essener Anwohner Recht, der gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt hatte, weil diese immer wieder Ausnahmegenehmigungen für die „kleine Düse“ erteilt hatte. Der Geschäftsführer von VHM, Wolfgang Vautz, sowie Bezirksregierung wollen die Aussichten einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht ausloten.Auf derwesten.de weiterlesen