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BaFin führt neue Meldepflicht bei Leerverkäufen ein

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BaFin führt neue Meldepflicht bei Leerverkäufen ein

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Um Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems abzuwehren, hat die BaFin strengere Regeln bei riskanten Leerverkäufen beschlossen. Wie die Finanzaufsicht am Donnerstag in Bonn mitteilte, gilt für die Aktien bestimmter Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern und der Deutschen Börse ab 25. März eine neue Meldeschwelle. Beim Leerverkauf handelt

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2 Kommentare

Kommentare zu BaFin führt neue Meldepflicht bei Leerverkäufen ein

 

HonnyleinHonnyleinam 05.03.10


Das Kind ist doch schon längst in den Brunnen gefallen.
Jetzt schreit das neoliberale Pack nach der Feuerwehr,die Kohle ist eingetütet das Haus bis fast auf die Grundmauern
abgebrannt.
Da wünsch ich mir doch mal eine genau so intensive Diskussion wie über HartzIV!!

NeleinloveNeleinloveam 05.03.10


Erst wenn alles wackelt wird etwas unternommen. Das dürfte fast schon zu spät sein.


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