4.038

Rückvergütung bei DG-Fonds 34 verheimlicht

x 26
 
 
Rückvergütung bei DG-Fonds 34 verheimlicht

Beitrag melden


Erneut hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einem DG-Fonds-Anleger Recht gegeben und die beklagte Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie Rückvergütungen verschwiegen hatte (9 U 58/09).

Auf anlegerschutz.tv weiterlesen

2 Kommentare

Ähnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Wirtschaft Inland, Schadensersatz, Fonds, DG, Anleger

 

Kommentare zu Rückvergütung bei DG-Fonds 34 verheimlicht

 

pressebuero11pressebuero11am 01.05.10


Da kenne ich eine Bank, die vor Gericht erst abgestritten hat, dass sie Provisionen erhalten habe. Im Prozessverlauf hat sie dann umgeschwenkt und plötzlich behauptet, es wäre von Anfang an klar gewesen, dass Provisionen gezahlt wurden. Und das habe der Anleger auch gewusst. Das ist aber nur ein Beispiel von vielen.

Ich habe noch selten so dreiste Lügen gehört, wie von der Volksbank samt DZ-Bank, DG-Anlage und ihren Rechtsverdrehern.

OnkelOttoOnkelOttoam 01.05.10


Wenn gegen den Goldman Sachs Chef wegen Betrugs ermittelt wird, weil diese Bank gegen die eigenen Kunden gewettet hat, dann darf auch bei der DZ-Bank die Frage nach Kapitalanlagebetrug erneut in den Raum gestellt werden, denn auch die DG-Bank hat mit Ihrer Tochter DG-Anlagegesellschaft Produkte verkauft, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt schon wusste (siehe DG-Pressespiegel 95!), dass der betreffende Immobilienmarkt übersättigt ist!


Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden

Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren