Artikel Vorsicht, Kaffeesteuer bei Versand aus den Niederlanden !!!!!!
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Wer arglos im Internet Kaffee oder Kaffeepads aus den Niederlanden bestellt und dabei vergisst ,das Hauptzollamt in Aachen zu informieren und gar vergisst die fällige Kaffeesteuer zu zahlen,ja der hat die Arschkarte.
So ist es mir ergangen.Ich erhielt einen Brief vom Hauptzollamt in Aachen der mich darüber informierte das ich der Finanzbehörde erhebliche Tatsachen vorenthalten habe und man nun gegen mich ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs.1 Nr.2 Abgabenordnung-AO-) durch einen Verstoß gegen §12 ABs.2 KaffeeSTG eingeleitet.
Ich habe mich erst einmal am Kopf gekratzt und nachgedacht was ich wohl falsch gemacht habe.Und worüber ich mir wirklich den Kopf zerbrochen habe, waren die erheblichen Tatsachen die ich der Finanzbehörde vorenthalten habe.
Nach mehrmaligem lesens des dreiseitigen,in zweifacher Ausführung gehaltenen Schreibens, bin ich dann dahinter gekommen das dieses furchtbare Vergehen und die Tatsachen sich auf 6,13 Euro beliefen.
Naja,natürlich habe ich diese horrende Summe zähneknirschend und mir meiner großen Schuld bewußt, sofort überwiesen.
Das nächstemal,kaufe ich meine Kaffeepads persönlich in Holland ein,denn dann muss ich keine Steuern zahlen.
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