Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall des Luftangriffs von Kundus gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, sagte am Freitag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe, es sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das VölkerstrafgesetzbAuf rp-online.de weiterlesen