Artikel Rechtmittelverweigerung druch den Petitionsausschuß in Bayern ?
Tweet
Rechtmittelverweigerung druch den Petitionsausschuß in Bayern
www.internet-magazin-les-art.eu
Schleswig//München 21.03.2010
Redaktionsbegleittext:
es gärt in Deutschen Landen. Deshalb erlauben wir uns hier einen
Beitrag des ZDSMR e.V. einzustellen, der einmal mehr deutlich macht,
wie wenig sich die Politik wirklich an die Gesetze zu halten und den
höchsten Souverän des Landes, zu respektieren bereit ist. Diese
Vorfälle, die sich ins extreme gehäuft haben, ist auch ein Indiz dafür,
wieviel Verunsicherung sich überall breit macht und der "Apparat" sich
nun langsam wegen seiner seiner fehlgesteuerten Einfluß- und
Beherrschungsgrößen windet. Und hier wird nun mit allen Tricks
gearbeitet bis hin zur unverhohlenen Rechtsbeugung, die schon die Züge
"der Bildung einer kriminellen Vereinigung" in Justiz- und
Politikebene, erkennen läßt.
§
ZDS - DZfMR
Zentralrat Deutscher Staatsbürger-Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V.
VORSTAND
_____________________________________________________________________________________
Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V.
Registereintrag Amtsgericht Flensburg VR 2367 FL
Steuernummer Gemeinnützigkeit 15 293 78414
Bankverbindung: Postbank Hamburg BLZ: 200 100 20; Kontonummer: 11 991 208
Vereinssitz Kolonnenweg 29, D- 24837 Schleswig
Tel. Vorstand : 04621 – 994955, Fax: 04621 34963, e-mail zds.sl@hotmail.de
ZDS-DZfMR, Kolonnenweg 29, 24837 Schleswig
Bayerischer Landtag
Landtagspräsidentin Barbara STAMM
Vizepräsidenten Reinhold Bocklet, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Peter Meyer, Christine Stahl, Jörg Rohde
Maximilianeum
D-81627 München
Schleswig, den 07.12.2009
PETITION
Nichtigkeit der Landesverfassungen in Deutschland durch Nichteinhaltung der
Menschenrechte an BRD- Ausnahmegerichten der Länder
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme überreichen wir Ihnen unser Schreiben vom 20.11.2009
an den Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung der
BRD, Herrn Günter Nooke, weil bei MASSENMENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN in
DEUTSCHLAND seit Jahren Erklärungs- und Abhilfebedarf besteht, was von unseren
Parlamentariern aber offensichtlich nicht wahrgenommen wird.
In Deutschland gilt nach HLOK 1907 das Deutsche Staatsrecht, das an BRDAusnahmegerichten
nicht erreichbar ist, weil das BRD-Verwaltungspersonal nicht auf das
Deutsche Staatsrecht, sondern auf das 1990 erloschene Grundgesetz vereidigt worden ist. Da
die BRD-Verwaltungsbehörden ohne Vereidigung auf eine Volksverfassung keinerlei
Volkslegitimation besitzen, handeln sie als abhängige Gehaltsempfänger nicht in einem
verfassungsmäßigem Auftrag. Somit ist auch der in Deutschland der garantierte Rechtschutz
für die deutschen Staatsbürger nicht gegeben, weil ohne gesetzliche Richter auch die Art.
1,6,13 und 15 EMRK in Deutschland nicht erreichbar sind.
Wir möchten uns mit einer Petition als juristischer Verein bei Ihnen vorstellen, der in ganz
Deutschland gemeinnützig für die Menschen tätig ist, weil für Ruhe und Ordnung in unserem
Lande die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zwingend durchgesetzt werden muß.
Zur Vermeidung von Volksaufständen wird die positive Unterstützung unserer Arbeit durch alle
Landtage in Deutschland dringend benötigt, um die wir hiermit herzlich bitten möchten.
2
Im Laufe unserer jahrelangen Tätigkeiten als Menschenrechtswächter mussten wir feststellen,
daß das Nichtwissen unter unseren Volksvertretern riesig ist, und daß auch in der Bevölkerung
noch ein großer Aufklärungsbedarf besteht.
I.
Die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland ist unklar.
(........2=
kommentieren