Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Sie bekommen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen.Auf neues-deutschland.de weiterlesen