Artikel Am Anfang der Einheit stand eine Lüge
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DIE ZEIT
06/2004
Wie die Regierung Kohl aus Eigennutz die
Enteignungen in Ostdeutschland (*2) legitimierte und
die Verfassung (*1) verbog
Von Michael Naumann
Am Anfang der glücklichen Wiedervereinigung
stand ein Verfassungsbruch
(*1), die zweite Enteignung der Opfer
sowjetischer Konfiskationen zwischen 1945 und 1949. Er
wurde legitimiert von zwei Urteilen des höchsten deutschen Gerichts.
Vorbereitet hatten ihn deutsche Spitzenbeamte, in Kauf genommen und
befördert wurde er von ost− und westdeutschen Politikern, unter ihnen Lothar
de Maizière, Wolfgang Schäuble, Klaus Kinkel, Hans− Dietrich Genscher und
zuletzt (oder zuerst) von Helmut Kohl und seinen
Helfern im Kanzleramt. Der Bundestag hat den Verfassungsbruch(*1) 1990 im Einigungsvertrag
sanktioniert.
In den kommenden Wochen und Monaten wird der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte ein erstaunliches
historisches Geflecht von politischen und juristischen
Irreführungen entwirren. Es geht um die entschädigungslose
Enteignung von 13699 Betrieben und Gütern mit 3,3
Millionen Hektar agrarischen und industriellen Nutzflächen,
von Fabriken, Handwerksbetrieben, Guts− und Handelshäusern samt
Inventar im Wert von circa 200 Milliarden Euro durch die
sowjetische Militäradministration und durch Behörden der
sowjetischen Besatzungszone.
Die Bundesregierung und die Länder
haben sie 1990 nachträglich
legitimiert und damit Teile der Staatsbeute zum zweiten Mal
kassiert. Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher
bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage sind nicht mehr rückgängig zu
machen, heißt es im Einigungsvertrag und als gälte es, das
schlechte Gewissen zweifelnder Bonner Parlamentarier zu beruhigen, fast
wortgleich in einer nachgelieferten Ergänzung im Grundgesetz
(Artikel 143).
Mit dem Vorwurf, damit gegen die Grundrechte
verstoßen zu haben, wird
die Bundesregierung (zum dritten Mal) von den
betrogenen Eigentümern und ihren Erben verklagt, diesmal in Straßburg.
Die so genannte Bodenreform in Ostdeutschland (*2)(Junkerland
in Bauernhand) war einhergegangen mit Plünderungen,
Verhaftungen und auch mit Einweisungen in die
Konzentrationslager Sachsenhausen und Buchenwald.
Die Sowjets betrieben die KZs nach 1945 weiter.
Jene Reform traf alle Bauern und Großgrundbesitzer mit einem
Eigentum von mehr als 100 Hektar, aber auch 4278 Landwirte mit kleineren
Flächen. Der gesamte agrarische und industrielle Mittelstand (und
nicht nur der Großgrundbesitz) Ostdeutschlands (*2) wurde
nach leninistischem Vorbild eliminiert. Etwa ein
Drittel der Felder, Wiesen und Wälder verteilten die Sieger und
ihre KPD−Helfer in Parzellen bis zu 15 Hektar an Vertriebene
und Landarbeiter. Drei Jahre später verschwanden auch diese im
Pachtbesitz der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften.
Der Arbeiter− und Bauernstaat hatte in den fünfziger Jahren keine eigenständigen Bauern mehr. Der Entrechtung der Arbeiter,
der zweiten nach 1933, wandte er sich kurz darauf zu. Erst einmal
wollte er sich, ganz marxistisch−leninistisch, alle
Produktionsmittel aneignen zumindest jene, die der große Bruderstaat
nicht abtransportiert hatte. Die ostdeutschen Äcker konnten die
Sieger nicht mitnehmen.
Fünfzig Jahre später stellten die Neubauern der
Bodenreform fest, dass ihre Eigentumsrechte in einem Nachfolgegesetz
zum Einigungsvertrag missachtet wurden. Sie klagten. Dann hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, daß
entschädigungslose Enteignungen jener rund 70000
Neubauern, denen
die Kleinparzellen nach 1949 zugefallen waren, gegen
die Menschenrechtskonvention verstößt. Auf Bund und Länder
kommen Ausgleichszahlungen in Höhe von einer Milliarde Euro zu.
Was
russisches Recht war, soll deutsches Recht bleiben Aber das ist nur
der Anfang. Denn bald verhandelte dasselbe Gericht mehrere Klagen der
von den Sowjets vertriebenen Alteigentümer gegen die Bundesregierung.
Ihre Chancen zu gewinnen stehen gut. Denn wenn das Grundrecht auf
Eigentum oder auf angemessene Entschädigung für die Neubauern gilt,
dann erst recht für jene Bürger, die bis 1949 erbarmungslos binnen
weniger Tage von ihrem Eigentum verjagt worden waren, als gälte es, dem
historisch abgestorbenen Feudalismus im 20. Jahrhundert den verspäteten
Garaus zu machen.
Die wenigsten dieser Bauern oder Fabrikanten waren Abkömmlinge von
Junkern, jenen Karikaturen marxistischer Geschichtsschreibung, die Walter
Ulbrichts KPD zu befrackten Steigbügelhaltern des Faschismus
ernannt hatte.
Die Regierungen Kohl und de Maizière haben
diesen
totalitären Akt im Geiste der kommunistischen Kulakenverfolgung im Einigungsvertrag für unumkehrbar und rechtens erklärt. Die
Volkskammer befürchtete eine Landnahme durch Westdeutsche. Der größte
Teil der Immobilien lag allerdings nicht im Privat−, sondern im
Staatsbesitz (Volkseigentum) der DDR. Nun
gehört er den neuen Ländern und dem Bund.
Das Bundesverfassungsgericht stimmte der zweiten
Verstaatlichung in zwei Urteilen zu. Ein 1994
nachgeschobenes, handwerklich monströses Gesetz sieht eine
Ausgleichsleistung für Opfer der Bodenreform von maximal
fünf Prozent des Vermögenswerts vor, abzüglich bereits
geleisteter Lastenausgleichszahlungen. Die Regierungsgeste voller
Einschränkungen resultierte bisher im blanken Nichts.
Verhandlungsgegenstand in Straßburg ist von dieser
Woche an die historische Verwässerung des Grundrechts auf
Eigentum. Die Kläger verlangen zumindest angemessene Entschädigung,
wo Restitution nicht mehr möglich ist (zum Beispiel,
weil die Neubauern oder ihre Erben Rechtsansprüche geltend machen
können).
Politisch gesehen, geht es jedoch um einen einmaligen
Skandal:
Hand in Hand mit der Volkskammer und dem Bundesverfassungsgericht
unter der Präsidentschaft Roman Herzogs hat die
Bundesregierung den Bundestag und die Altbesitzer im Jahre 1990
hinters Licht geführt.Es hagelte Lügen von höchster
Stelle.
Die größte Lüge: Die Sowjetunion habe die Wiedervereinigung
abhängig gemacht von der Unwiderruflichkeit hoheitlicher Akte
bis 1949 in ihrer Besatzungszone, kommunistisch legitimierte Landnahme
inklusive. Mit diesem Argument wurden über 100 Zweifler im Bonner
Parlament ruhig gestellt und das Bundesverfassungsgericht folgte ihm ein Jahr später. Die Enteignungen, so sein
Hauptargument, seien rechtskräftig, weil die Bundesregierung
auf diese Bedingungen eingehen musste, um die Einheit
Deutschlands zu erreichen. Zeugen für diese Behauptung, zum Beispiel Wolfgang
Schäuble und Hans−Dietrich Genscher, werden nicht geladen.
Das durch und durch politische Urteil Karlsruhes kann im Nachhinein
nicht verwundern. Wie erst später bekannt wurde, hatte Roman
Herzog (*3) damals noch Präsident des
Bundesverfassungsgerichts die ostdeutsche Regierung de
Maizière im Sommer 1990, aber wahrscheinlich
auch den Vertragsunterhändler
Schäuble im Vorfeld des
Einigungsvertrags beraten
Gewaltentrennung hin oder her.
Das zentrale Argument der Regierung Kohl und des
Verfassungsgerichts, die sowjetische Regierung hätte die
deutsche Einheit torpediert, wären die Konfiskationen nebst Bodenreform
rückgängig gemacht worden, ist jedoch historisch völlig haltlos.
In Wirklichkeit hatte die sowjetische Regierung in einem Aide−mémoire lediglich die Legitimität ihrer Besatzungsmaßnahmen außer Frage
gestellt, nicht aber mögliche innerdeutsche Restitutionen und
Entschädigungen. Jene Forderung signalisierte allenfalls das symbolische
Rückzugsgefecht einer moribunden
Staatsideologie des Volkseigentums
wahrscheinlich auf Druck des letzten
SED−Ministerpräsidenten Hans Modrow.
Allerdings hatte die Bundesregierung schon zu diesem Zeitpunkt ihr
Auge auf den russischen Beutezug nach 1945 geworfen: Im Wert der
Latifundien verbarg sich ein Finanzierungsfonds für die Kosten der
Wiedervereinigung. Und so gibt es auch kein bekanntes Dokument westdeutschen Widerstands gegen die legalistische Formel aus Moskau.
In Wirklichkeit war sie willkommen; denn sie ließ sich als
politisches Instrument gegen die Alteigentümer einsetzen.
In Moskaus politischer Verhandlungsstrategie mit den
Deutschen und den Westmächten spielte sie überhaupt
keine Rolle. Mit den Worten desehemaligen Außenministers Eduard
Schewardnadse in
einem Spiegel−TV−Interview aus dem Jahr 1994:
Bei den Besprechungen zur Wiedervereinigung ist dieses Thema nicht
erörtert worden. Weder im Stab von Gorbatschow noch im Außenministerium
kam diese Frage auf. Vorbedingungen in Bezug auf die
Wiedervereinigung haben wir nicht gestellt. Über die
Enteignungen oder über die Unumkehrbarkeit dieses Prozesses wurde nicht
gesprochen. Nein.
Ganz anders Helmut Kohl am 30.
Januar 1991 vor
dem Bundestag:
Der Fortbestand der Maßnahmen wurde von der Sowjetunion zu einer
Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Ich sage klar: Die
Einheit Deutschlands durfte an dieser Frage nicht scheitern. Das
stimmte hinten und vorne nicht, und Helmut Kohl hätte
es wissen müssen.
Michail Gorbatschow erinnert sich genau: Sieben
Jahre später bezeichnete Gorbatschow(*4) den Kern dieser
Behauptung als einfach absurd. Und
in der Tat, warum hätte er der Nato−Mitgliedschaft ganz Deutschlands
zustimmen, aber die Wiedervereinigung an der innerdeutschen
Eigentumsfrage scheitern lassen sollen? So verwundert es nicht, dass im Zwei−plus−Vier−Vertrag das angebliche nicht auftaucht.
Die zweite Rechtfertigung des Restitutionsausschlusses für die
Opfer der Enteignungen bis 1949 ist so überraschend wie durchsichtig:
Die Karlsruher Richter weisen in ihrem ersten Bodenreform−Urteil nicht nur auf die angeblichen russischen Bedingungen hin, sondern
auch auf die Geschichte.
Das Grundgesetz mitsamt seinen menschenrechtlichen Eigentumsgarantien
sei ja zwischen 1945 und 1949 noch gar nicht in Kraft gewesen. Mithin
könne sich kein Kläger auf seine Grundrechte berufen. Anders
gesagt: Sowjetisches Besatzungsrecht obsiegt über
Gerechtigkeit.
Damit war den Karlsruher Richtern eine neue Definition des
Ewigkeitswertes der Grundrechte gelungen: Die deutsche
Rechtsewigkeit beginnt erst 1949, und zwar im
Westen nebst dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung
(*5). Die Präambel des Grundgesetzes (Es gilt für das
gesamte Deutsche Volk) war offenkundig ein Irrtum, auf den
sich niemand mehr berufen dürfe.
Die seltsamste Rechtfertigung der Karlsruher Urteile
lieferte der Bielefelder Rechtsgelehrte Hans−Jürgen Papier
(CSU):
Wenn Eigentum wirklich eine Bedingung von Freiheit sei, dann
dürften die Opfer der Konfiskationen keine Eigentums−Ansprüche erheben;
denn sie sind ja längst frei.
Also können sie heute nicht behaupten, ihre ökonomisch fundierte
individuelle Freiheitsentfaltung sei gefährdet. Anders gesagt:
Bestohlen,
aber glücklich was will der Mensch mehr?
Mit dieser shock−and−awe−Doktrin war der Weg des Bielefelder Rechtsgelehrten
nach Karlsruhe geebnet. Er ist Roman Herzogs
Nachfolger( – 2010).
Die Mülheimer Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath hat
in einer mit summa cum laude bewerteten Dissertation (Macht und Eigentum, Boehlau−Verlag, 2004) auf mehr als 550 Seiten die
Dokumente dieses wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der
deutschen Nachkriegsgeschichte mit wissenschaftlicher Akribie
und detektivischem Fleiß zusammengetragen lauter Indizien einer empörenden
politischen Manipulation.
Die Affäre wird solange nicht in die Vergessenheit absinken können, so lange die Politiker leben, die sich an dem üblen
Spiel mit dem Grundgesetz beteiligt haben. Mit dem so genannten
Volkseigentum, das organisierte Verantwortungslosigkeit darstellt,
sagte Otto Schily im 1991 im
Bundestag, haben wir miserable Erfahrungen gemacht. Die werden sich
vor dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte wiederholen, zumal
sich jenes Volkseigentum zu einem beträchtlichen Teil immer noch im Staatsbesitz befindet. Kohls Schachzug sollte helfen, die ersten
Landtagswahlen in Ostdeutschland im Oktober 1990 für
die CDU zu gewinnen (was gelang) und die Kosten der
Wiedervereinigung abzudecken (was nicht gelang).
Doch die Tricksereien gingen auf Kosten der Verfassung (*1). Nun stellt sich heraus: Es gibt noch Richter in Europa. Und
vielleicht werden sie feststellen, dass die Bodenreform−Urteile in
Karlsruhe ihr Papier nicht wert waren.
DIE ZEIT − Am Anfang der
Einheit stand eine Lüge -Naumann
weiter unter:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2010/04/03/am-anfang-der-einheit-stand-eine-luge/
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