Ein Strafverfahren von mutmaßlich bundesweiter Bedeutung kommt auf das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu. Wegen Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 432 Fällen muss sich eine leitende Angestellte einer großen bundesweiten Friseurkette vor dem Kadi verantworten.Auf suedkurier.de weiterlesen