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Sind "Ossis" ein eigener Volksstamm?

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Sind 'Ossis' ein eigener Volksstamm?

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Das Stuttgarter Arbeitsgericht behandelt heute die Frage, ob "Ossis" ein eigener Volksstamm sind. Eine gebürtige Ostdeutsche hatte sich bei einem Stuttgarter Unternehmen beworben und eine Absage mit dem Vermerk "Ossi" erhalten. Die Frau fühlte sich diskriminiert und klagte.

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41 Kommentare

Kommentare zu Sind "Ossis" ein eigener Volksstamm?

 

Alter_SackAlter_Sackam 19.04.10


Boah ey, voll fett! Die Zensur hat wieder zugeschlagen!

lunapiena41lunapiena41am 16.04.10


Ach Renechen,

für die guten, intelligenten Dinge, haben wir doch dich AS und noch ein paar rote Stammesbrüder.

Somit keep it cool :-)

Alter_SackAlter_Sackam 16.04.10


Beschränkt sich leider nicht nur auf diesen Artikel, RKarow.

RKarowRKarowam 16.04.10


"alter Sack:
Scheint dir einzige Sinn einiger Foristen zu sein, die Diskussion mittels Provokationen in eine völlig blödsinnige Richtung zu lenken. "
>
Na, bei der Überschrift? Die lädt doch geradezu ein.....

lunapiena41lunapiena41am 16.04.10


Nele deine Aussage ist dusselig.

Du schreibst die Deutschen, bist du etwa keine Deutsche?
Waren deine Vorfahren nicht direkt oder indirekt am Holocaust gegen die Juden beteiligt?

Was tatsächlich ausgerottet gehört, ist die Denkweise die sich leider, nach 20 Jahren "Einheit" immer noch in vielen "Ossiköpfen" wie man unschwer erkennt auch in deinem, vorhanden sind. Solange diese schrägen Gedanken nicht ausgerottet sind, wird es immer wieder Leute geben die sich so furchtbar diskriminiert fühlen.

lunapiena41lunapiena41am 16.04.10


In der Haut des Sachbearbeiters hätte ich nicht stecken wollen, als die Klage zugestellt wurde.

Nun die arme Dame fühlte sich diskriminiert!!! Es gilt ihr mein Mitleid, nicht etwa für ihre "Ossiherkunft" sondern weil so viel Peinlichkeit, so etwas vielleicht noch auf Staatskosten einzuklagen, dreist, peinlich und lächerlich ist. Solche Menschen kann man nur bedauern.

Und... sind wir doch mal ganz ehrlich. Wenn ein Chef aus welchen Gründen auch immer keinen "Ossi" einstellt würde sich dies auch bei einem gegenteiligen Urteil nicht ändern.

Das gleiche gilt z.B auch für die Tatsache das Stellenangebote nicht mehr geschlechtsbezogen sein dürfen.
Das ist der selbe Schwachsinn. Wenn ein Chef vor hat, einen männlichen Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit einzustellen oder umgekehrt, sortiert er eben die eingegangenen Bewerbungen vorher nach Geschlecht aus.

Diese Bewerbungen machen somit für beide Seiten keinen Sinn und produzieren nur unnötige Kosten.

GUT IST DASS DIESE DUSSELIGE KLAGE ABGEWIESEN WURDE.

karlweberkarlweberam 15.04.10


Die Klägerin ("Ethnie") ist bereits vor der Wende in die
Bundesrepublik gekommen. Sie hat einen ungekündigten
Arbeitsplatz. Das Unternehmen, bei dem sie sich mit
Rechtschreibfehlern beworben hat, beschäftigt bereits
mehrere qualifizierte Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern
und ist mit ihnen zufrieden. Die "Ethnie" hoffte, unter Bezug
auf das Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung von
dem Unternehmen erhalten zu können, die mindestens 5.000
Euro betragen sollte. Man kann es ja mal probieren, als
"Opfer" eines dämlichen Sachbearbeiters etwas herauszuholen. Dass dies glücken könnte, daran hat nicht
einmal der Anwalt der "Ethnie" geglaubt. Man kann es ja
mal probieren. Honorar gibt es auf jeden Fall.
Zur sachdienlichen Information: AG Stuttgart Az: 17 CA 8907/09

Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 15.04.10


Also Renechen,ich muss mich wundern,als Absolvent des besten Bildungssystems,diesseits und jenseits des Universums,glaubst Du,was dir ein Zauselqualti erzählt ?? Ts,ts,ts

RenePrueferRenePrueferam 15.04.10


Teufelchen, Qualti hat mir erzählt, dass man in wedding jeden Tabakladen überfallen kann und dadurch nicht mehr arbeiten braucht. Aber die haben in diesem Land mich nicht verstanden und ich die auch nicht. Dann habe ich aufgegeben, hätte ja eh nicht abhauen können, da war das, was es hier nicht gibt, Stau.

MeckerossiNEWMeckerossiNEWam 15.04.10


Also eigentlich fände ich das total blöd wenn wir uns in irgendeine Stammesgesellschaft verabschieden müssten. Es macht einfach zu großen Spass die Altbundesbürger ohne Rücksicht auf den Stammesfrieden hier vorzuführen zu dürfen, gell!!!

Alter_SackAlter_Sackam 15.04.10


Die Sache mit dem Kerl wird das Problem sein. Woher soll der kommen, wer ist so verzweifelt? Willi Winzig? Willi Würger? Willi Wuff?

Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 15.04.10


Sack,qualti ist nicht nur Kreuzberger,sondern auch Altachtundsechziger,die verschenken gern Dinge die Ihnen nicht gehören

Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 15.04.10


Du bist aber auch reichlich naiv,Renechen,was willst den in der Migrihochburg Wedding klauen,bzw überfallen ???

Alter_SackAlter_Sackam 15.04.10


Was soll eigentlich mit den 4 Mio Überschuss passieren? Haben wir die jetzt noch gut?

Alter_SackAlter_Sackam 15.04.10


Er will ihn dir schenken? Warum? Wozu? Als Testpilot für den Gurkenflieger? Ich will auch einen! Ich stell' ihn dann in unseren kleinen Bach als Hochwasserpegel. Wenn er anfängt zu Blubbern, wird's Zeit für die Sandsäcke!

Alter_SackAlter_Sackam 15.04.10


Ossi-Wessi-Wossi-vollkommener Blödsinn, Blödsinn wäre auch gewesen, einen "Ossistamm" für existent zu erklären, genauso wie einen "Wessistamm". Ob die mangelnde Qualifikation oder wirklich eine Abneigung gegen Ossis der Grund für die Ablehnung war, wird sich sowieso nie nachweisen lassen. Das einzige, was in diesem Fall nachgewiesen wurde, war die Dummheit oder Schussligkeit des entsprechenden Sachbearbeiters. So einen Vermerk zu tätigen und das Ding dann in der Form an den Bewerber zurückzuschicken, ist schon reichlich peinlich, um nicht zu sagen dämlich.

karlweberkarlweberam 15.04.10


Die Klage wurde abgewiesen. Ein "Ossi" gehört nicht zu einem
einheitlichen Stamm mit Gemeinsamkeiten in Kultur, Geschichte und Sprache. Wie ein Türke zum Beispiel.
Damit kann er auch nicht als Mitglied eines
Stammes diskriminiert werden - nach Auffassung des Gerichts.
Der tatsächliche Grund für die Ablehnung der Bewerberin
war für die Firma die unzureichende Qualifikation. Ein "Ossi" gehört zur
Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr zur DDR. Somit ist
er eher ein "Wossi". Wobei derartige Begriffe eher albern
und überholt sind. Denn auch die Bürger in Ostdeutschland
sind überwiegend der Meinung, daß es für sie gut ist,
Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein.
"Ossi" - "Wessi" - darauf reiten nur noch ewig-Gestrige
herum. Das ist ein alter Klepper.

RenePrueferRenePrueferam 15.04.10


Teufelchen, hör nicht auf Qualti! Er will dich ständig mir schenken. Und mit den Ratschlag? Ich hatte seine Ratschläge am Montag in Wedding befolgt und es war ein großer Reinfall! Da kannst du nichts überfallen! Entweder die geben einem nichts, wie mir oder du hast das geld eingesackt und stehst dann im Stau. Ich geh arbeiten, oder tu so und fertig. Und laß die möwe in Ruhe, die steht unter Artenschutz.

Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 15.04.10


qualti,in einer ernsthaften Diskussion würd ich damit natürlich nicht kommen,aber bei Mawe gehts doch gar nicht anders.

Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 15.04.10


Ach,Mawe,jetzt sind es schon 10 Millionen,bisher wurde uns doch von den Siegermächten immer gesagt dass es 6 Millionen waren,Herr Schäuble,bitte das Scheckbuch zücken,wird eine große Nachzahlung fällig


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