Erneut wurde ein Kick-Back-Urteil gegen eine Bank in letzter Instanz bestätigt. Das OLG Karlsruhe gab 8 Klägern recht, die auf Anraten ihrer Bank Anteile an einem Fonds gezeichnet hatten. Nachdem sich der Fonds entgegen der Versprechungen der Bank negativ entwicklet hatte, zugen die anleger vor gericht.Auf wordpress.com weiterlesen