Artikel Früher war ein Täter ein Täter und basta.
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Früher war ein Täter ein Täter und basta. Wird heute bestraft, wer sich kein eigenes Passwort fürs WLAN-Gerät ausdenkt? Dann muss aber auch das Strafgesetzbuch neu geschrieben werden. Bis Mittwoch dieser Woche funktionierte diese Welt nach einer einfachen Formel. Ein Täter ist ein Täter, weil sein Verhalten nicht im Einklang mit dem gültigen Gesetz steht. Nahm auf dem Weg oder infolge dieser Tat ein Dritter Schaden, so nannte man ihn Opfer und gab ihm Geld. Zwar überwiegen Trost und Mitleid oftmals die Wiedergutmachungssumme, doch darum soll es heute nicht gehen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese Woche ein Urteil gefällt, nach dem nicht mehr der Dieb digitaler Inhalte der Täter ist, sondern der Besitzer des digitalen Anschlusses. Wer einen drahtlosen Zugang ins Internet besitzt, das tun Millionen Menschen, muss seinen Zugang mit einem eigenen Passwort schützen und nicht mehr mit dem individuellen Code der Firma, die das WLAN-Gerät verkauft.
Nun haben die WLAN-Gerätelieferer zwar jedem Gerät eine einmalige komplizierte mehrzahlige und -buchstabige Zeichenfolge zugeordnet, aber die ausgedachte Zeichenfolge eines Menschen soll angeblich sicherer sein als die einer Maschine. Künftig also nicht mehr "BF12ghy359w4s", sondern "xyungelöst"!
Wer sich kein eigenes Passwort ausdenkt, macht sich haftbar, wenn ein Dieb sich über den fremden Zugang ins Netz einwählt und illegale Dinge tut.
Und die frechen Langfinger? Ja, die wären ja schon blöd, nicht einzubrechen, einen Internetanschluss nicht zum Klauen und Betrügen zu nutzen. Das ist die Logik hinter diesem WLAN-Urteil!
4 Kommentare
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Kommentare zu Früher war ein Täter ein Täter und basta.
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zero, wenn ich fertig bin mit düngen. Sollst doch weiter wachsen und gedeihen. Im Übrigen nehme ich für Menschen Kunstdünger. Wie war es eigentlich im Sanatorium oder wo war denn unser Denker so lange ? Wußtest du eigentlich schon, dass wir keine Verfassung haben ?
mawe24 - Du hast ebensowenig begriffen, wie der Poster dieses Artikels, der nicht in der Lage ist, Urteile richtig wiederzugeben, sondern interpretiert und das auch noch falsch!
Wann bist Du endlich mit Deinem Mist am Ende?
Dieser Staat ist doch schon lange aus Recht und Gesetz verbannt. Der Bürger muß nun endlich anfangen sich zu wehren.Viele Demonstrationen wird es in Zukunft vor Gerichten geben wegen Scheinurteilen die in dieser OMF-BRD im Namen des Volkes gesprochen werden und nicht einmal persönlich vom Richter unterzeichnet sind. (rechtsunwirksam) Allein die Tatsache "Im Namen des Volkes",dieser Satz ist weder qualifizierbar noch quantfizierbar, läßt ein Urteil an diesen Gerichten zum NACHDENKEN anregen. Im Namen welchen Volkes bitte ? Es fehlt an der juristischen Wahrheit, hier wird der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt,ebenso stellt dies ein Verstoß im Sinne des Propagandadelikts dar und die Mißachtung des deutschen Volkes in dem der Sinn dieses Urteilsspruches die Deutschen entfernt. Also schreiben wir alle Gerichte an, sie mögen beim nächsten Urteil schreiben : Im Namen des Volkes außer Mustermann, Muster etc. pp ich habe nichts damit zu tun. Es gibt in Deutschland keinen Richter nach Art.101 des Grundgesetzes.Das ist traurig aber wahr und sie wissen es alle. Nicht umsonst sind im letzetn Jahr über 1000 Verhandlungen nicht eröffnet wurden auf Grund fehlender Legitimation der Richter, die verlangt wurde. Die OMF-BRD ist am ENDE. Sie hat vollkommen Recht und Täter sollen auch Täter bleiben.Ich zitiere :
„Die politischen Parteien sind derzeit in der Lage, die Justiz unter permanentem Verstoß gegen die Verfassung mit Gefolgsleuten der eigenen Couleur auszustatten, und zwar umso ungenierter, je höher die Ämter sind. Die Günstlingswirtschaft erzeugt zwangsläufig einen Geist in der Justiz, der sich der Politik und den Parteien verpflichtet fühlt. Was Not tut, ist eine Ächtung und strafrechtliche Verfolgung der Ämterpatronage.“
Oberstaatsanwalt Dr. Werner Schmidt-Hieber und Rechtsanwalt E.Kiesswetter