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Kindermörder Gäfgen erringt Teilerfolg

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Kindermörder Gäfgen erringt Teilerfolg

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Straßburg (RPO). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen mit seiner Klage gegen eine Folterandrohung teilweise Recht gegeben. Die Straßburger Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot.

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24 Kommentare

Kommentare zu Kindermörder Gäfgen erringt Teilerfolg

 

derThorderThoram 01.06.10


Oh, verdammt. des heißt net "Prost", sondern "Schobbe"

derThorderThoram 01.06.10


Zero, habe jetzt auch erst Deine Zusatzkommentare gelesen.
Also, Prost.
ABER:
Des Stöffche heißt "Äppler" un wird aus´m "Gerippte" getrunke. Un des "Gerippte" mache mer full aus´m "Bembelche" ...
So. ferdisch. ;O)

derThorderThoram 01.06.10


Sicher, rechtlich könnte man es nur falsch machen. Ob ich mich schämen würde kann ich natürlich erst sagen wenn ich in dieser Situation wäre. Nach meiner momentanen Einstellung würde ich mit Stromstößen an den Klöten anfangen und ihm freundlich klar machen das dies nur eine nette Geste ist. schlechtes Gewissen? wenn ich weiß das ich dadurch Hunderte rette? eher nicht...

kgbbgkgbbgam 01.06.10


Wenn einem Mörder das Recht zugestanden wird, Klage zu erheben, gegen den, der ihn des Mordes überführt hat, dann ist das dekadent.... egal, welchen Namen man diesem Kind noch geben will !
Ganz rechtlos soll ja auch niemand werden, aber wer einem anderen Menschen aus niederen Gründen das Leben genommen hat, dessen Bürgerliche Ehrenrechte sollten doch etwas stärker beschnitten werden....

zero1000zero1000am 01.06.10


derThor - lies mal Niklas Luhmann - der hat das nämlich an einem fiktiven Terroristenfall als Gedankenexperiment durchgespielt!
Auszug aus faznet:
Luhmann 1992:
Er fordert seine Zuhörer auf, sich vorzustellen, sie seien höhere Polizeioffiziere in einem von Terrorgruppen drangsalierten Land und hätten den Führer einer dieser Gruppen gefangen. „Sie könnten, wenn Sie ihn folterten, vermutlich das Leben vieler Menschen retten - zehn, hundert, tausend, wir können den Fall variieren. Würden Sie es tun?“ Was er selbst tun würde, verrät Luhmann nicht. An einem lässt er hingegen keinen Zweifel: „Man kann es nur falsch machen.“ Wie immer man sich entscheidet, man wird sich danach für den Rest seines Lebens schämen.
LINK

derThorderThoram 01.06.10


gut, diese rechtlichen Umstände waren mir nicht bekannt.
Dann "kapituliere" ich hier jetzt und bleibe bei dem Teil wo es menschlich verständlich ist und hoffe das in einer gleichen Situation ein Polizist seine Karriere und evtl. Freiheit für ein Menschenleben riskiert....

zero1000zero1000am 01.06.10


derThor - das Fertig lese ich jetzt erst - alter Lümmel! Nix ist fertig, ich bin mit den Nerven bald fertig! Grins und einen Äppelwoi druff.

zero1000zero1000am 01.06.10


kalmar - ich habe aus Straßburg mit einem anderen Urteil gerechnet. Die Kameraden haben weise entschieden und angreifbar!
Sie hätten auch das Verfahren zurückgeben können. Dann hätte es hier neu aufgerollt werden müssen, denn die Aussage darf NICHT verwertet werden!
Das wäre ein Prozess geworden, der für mehrerePromotionsarbeiten Stoff geliefert hätte!

zero1000zero1000am 01.06.10


derThor - der §34 greift hier nicht, weil ein höheres Gesetz die Folter expressis verbis wie auch die Androhung ausschließt. U.a. Artikel 3 der Eurtopäischen Menschenrechtskonvention, sowie Art. 15 Absatz 2. Weiterhin stehen dem entgegen der 136a StPO, weiterhin Artikel 104 GG Absatz1, Satz 2,. wir bewegen uns damit nämlich dann im Bereich der Verletzung der Objektformel. Aussageerpressung ist ein Amtsdelikt! Folter ist und bleibt illegal, ebenso die Androhung. Lässt man dies zu, stellt man sich auf die gleiche Stufe wie die Verbrecher.

Gäfgen hat die Entführung gestanden - nicht den Ort des Opfers. Hierum ging es. Daschner hat - verständlich vielleicht - Recht gebrochen! Und das geht nicht!

kalmarkalmaram 01.06.10


zero, du hast ja auch Recht. Kein Richter möchte dastehen als jemand, der Folter oder unmenschliche Behandlung billigt. Also war in diesem Fall mal wieder der juristische Salto seitwärts fällig. Das Kind ist tot, der Mörder dauernd eingesperrt, die Urteile gegen die Polizisten rechtskräftig und mit ein paar Euro ist der Fall endgültig vom Tisch. Weisse Richterweste gerettet. Auch Rechtsprechung ist nichts als ein Geräusch.

derThorderThoram 01.06.10


Nachtrag:
Es wäre ja auch allgemein als Folter anzusehen jemanden die Kniescheibe zu zerschießen. Nur, was soll ein Polizist machen wenn einer mit einer Machete auf ihn zugerannt kommt? Kopfschuß? Das ist dann keine Folter mehr.
Natürlich kommt es auf die Umstände drauf an. Und wenn der Täter in flagranti erwischt wird, bzw sein Tat gestanden hat, dann ist er nicht der Falsche.

derThorderThoram 01.06.10


Doch Zero. Es ist Recht!!! Und zwar nach deutschem Gesetz, StGB, §34 rechtfertigender Notstand!
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Fertig.

zero1000zero1000am 01.06.10


kalmar, derThor - ihr habt ja alle "Recht" nur es ist nicht Recht!
Wie ich mich kenne, würde ich wahrscheinlich nicht lange rumdrohen - sondern gleich leuchten lassen! Spart wertvolle Zeit!
Das Dumme wäre nur, wenn der Falsche leuchtet und der Richtige ein anderer ist.
Im o.a. Falle ging es ja um den Aufenthaltsort des Kindes, so ich das richtig erinnere. Auch hier sehe ich es von der menschlichen Seite und gebe dem Polizisten natürlich Recht.
Wie gesagt - ich dürfte kein Vernehmungsbeamter sein!
Nur - es war und ist nicht rechtens!

kalmarkalmaram 01.06.10


zero, Gäfken war doch bei der Vernehmung bereits als Entführer überführt, er fühlte sich nur durch die Fragen genervt und wollte seine Ruhe, wie er selber sagte. Im Prozess hat er nur gestanden, weil es nichts mehr zu leugnen gab und er auf ein milderes Urteil hoffte. Von dem zu erwartendem Schmerzensgeld wird er wohl einen Teil seiner Anwaltsschulden bezahlen müssen. Ich fühle mich wie ein Zuschauer bei einem Pokerspiel von Irrsinnigen.

derThorderThoram 01.06.10


Ich bin mir Deiner Einwände durchaus bewusst. Wo zieht man die Grenze.... Da sind unsere Politiker gefragt die bei allen möglichen (unwichtigen) Gesetzgebungen sehr einfallsreich sind. Nur kann es nicht sein das Lebensretter angeklagt werden und der Täter als Opfer dargestellt wird. Und was ist Folter? Es gibt sicher Menschen die würden eine normale Vernehmung als menschenverachtend bezeichnen.
Wie würde man reagieren wenn ein Attentäter eine gewaltige Bombe detoniert hat um ein Hochhaus zu sprengen und der grinsend vor der Polizei sitzt und nicht sagt in welchen Hochhaus die Bombe deponiert ist? Denkst Du nicht auch das nach der Explosion mit hunderten Toten die gesammte Bevölkerung und Politikerschaft danach geschrien hätte: "Warum habt Ihr es aus dem Verbrecher nicht rausgeprügelt?". Da hätte keinen die Antwort befriedigt das sie es nicht durften..

zero1000zero1000am 01.06.10


peinlich:
sicher, Vernehmung, ...abwägung, Intensität

zero1000zero1000am 01.06.10


peionlich:
sicher, Vernehmung, ...abwägung, Intensität

zero1000zero1000am 01.06.10


der_Thor - sichedr steht auch bei einer Vernhemung die Güterabwegung im Vordergrund. Deine Reihenfolge mag schon richtig sein, das Gericht hat ja auch freigesprochen. Nur - und das ist das Problem - wieweit dürfen Drohungen gehen, wo werden die Grenzen gesetzt? Wer setzt die Grenzen? Deshalb ist auch die Androhung von Folter verboten!
Ist es noch Drohung, wenn ich Elektroden an den Geschlechtsteilen anbringe und sage - gleich leuchtet das Teil, wenn Du nicht redest? Es ist Androhung!
Die Reihenfolge der Rechtsgüter mag stimmen, soll sich danach auch die Intensitäät der Androhung bemessen: Leben Stufe 10 und Ehre mit Teebeutelwurf drohen?

derThorderThoram 01.06.10


Kalmar, es ist nicht nur eine Verachtung Menschlichen Lebens, diese Aussage steht auch im Widerspruch zu deutschen Gesetzen. s.u.

kalmarkalmaram 01.06.10


zero, der Vorsitzende Richter erklärte im Interview, dass er die Motive der Polizisten verstehe, aber das Folterverbot habe Vorrang vor der Rettung eines Opfers.
So, und das solltest du uns jetzt mal ganz nachvollziehbar erklären. Ich erkenne darin nichts Salomonsiches, sondern nur eine ungeheure Verachtung dem menschlichen Leben gegenüber.


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