Artikel Märkische Allgemeine (MAZ) Gegenkomentare unerwünscht...!
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Gegendarstellung auf den am 07.06.2010 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) veröffentlichten Artikel …Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ)
Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH
Friedrich-Engels-Straße 24
14473 Potsdam
Postfach 60 11 53
14411 Potsdam
Brandenburg an der Havel, 8. Juni 2010
Haus Montfort-l’Amaury (Familie)
./.
Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den mit Datum vom 07. Juni 2010 veröffentlichten Artikel über die Grafen von Montfort unter der Überschrift „NOBLESSE: Adelsgeschlecht mit Hartz IV - Wie das Haus Montfort-l’Amaury nach Brandenburg kam, um mit arabischem Gold zu handeln“.
Zunächst möchten wir herzlich für die enorm aufwendige Beachtung unseres Hauses bedanken.
Selbstverständlich räumen wir der Presse jede legale Handlung ein, die ihr durch Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wird, und befürworten eine freie und unabhängige Presse in unserem Land.
Wenn jedoch in Zeiten, in welchem ein „Sommerloch“ auf den ersten Blick auch für einen Blinden erkennbar wäre, mit Artikeln Meinungsmache und Gewinne gemacht werden sollen, die jedweder sachlichen und legalen Grundlage entbehren, sehen wir es als unsere Aufgabe, die leider ahnungslose Gesellschaft hierüber zu unterrichten, und mit allen tatsächlich legalen Mitteln hiergegen vorzugehen.
Daher erheben wir unseren gesetzlichen Anspruch aus § 12 Absatz 1 Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pressegesetz – BbgPG), und fordern Sie hiermit letztmalig auf innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Werktagen, beginnend ab Datum dieses Schreibens, unsere vorliegendes Schreiben im Sinne einer ordentlichen Gegendarstellung abzudrucken.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Inanspruchnahme des § 12 Absatz 2 Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pressegesetz – BbgPG) ihrerseits nicht begründet werden kann, und die Veröffentlichung der Gegendarstellung somit für Sie rechtlich bindend ist.
Parallel hierzu übergeben wir die Angelegenheit noch heute unseren Anwälten und dem Deutschen Presserat. Sämtliche zivil- und/oder strafrechtlich relevanten Möglichkeiten gegen Sie, behalten wir uns vor.
Gehen wir nun auf den Sachverhalt ein:
Vor einiger Zeit erhielt das Haus Montfort-l´Amaury einen Anruf eines Schreibers aus dem Hause der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ). Ein Vertrauter es Hauses Montfort-l´Amaury nahm den Anruf entgegen, und beantwortete dem –wir möchten ihn nicht Journalist nennen, denn er versteht sein Handwerk leider nicht, für das man ohnehin nicht einmal eine staatliche Prüfung ablegen müsste- Herren am anderen Ende der Leitung, gern und offen auf die gestellten Fragen, und teilte weiter mit, dass aus zeitlichen Gründen vorerst kein Zeitfenster für ein Interview zur Verfügung stünde, und dass sich der Herr doch bitte nochmals etwa 14 Tage später melden solle.
Nachdem der Herr aus dem Hause der MAZ wohl darüber innerlich aufgebracht zu sein scheint, dass man ihm ein Interview versagt hat, welches unser gutes Recht ist, scheint er nun mit Mitteln, die an eine Strategie der NS-Zeit anknüpfen könnten, mit Propaganda welche jedes journalistischen Handwerks entbehrt, gespickt mit teils falschen inhaltlichen Aussagen, erkennbar weiter mit unzureichender Recherche betriebenen persönlichen Kommentaren abzurunden, die in einem anständigen Pressebericht nichts verloren haben.
Würde man das Pressehandwerk klassisch in Form eines Studiums erworben haben, würde man eine Behauptung, die man nicht vollumfänglich darlegen kann, erst gar nicht aufstellen. Dies ist bereits jedem kleinen Volontär bekannt.
Der Autor des Artikels räumt bereits in seinem ersten Absatz ein, dass die Voraussetzungen zur Führung des Namens und Titels gegeben sein müssen, in dem er auf den Adelspass verweist. Von Hausmacher Art kann hier also nicht die Rede sein. Weiter versucht der Autor mit dummerweise selbst verursachter missglückter Wortwahl seine Behauptung gleich wieder zurückzuziehen, in dem er schreibt, dass es ihm gar nicht wirklich bekannt ist, ob das Haus Montfort-l´Amaury auf diesem Wege entstanden sei, und schwenkt statt dessen lieber auf die geschäftlichen Unternehmungen des Hauses Montfort-l´Amaury um, weil er hier vermutlich seine Honorarvorstellung gegenüber seinem Auftraggeber begründet sehen könnte.
Es ist richtig, dass das Haus Montfort-l´Amaury am 17. März 2010 die Grundsteinlegung der GRAF VON MONTFORT Holding bekannt gegeben hat. Nicht der Wahrheit entspricht hingegen, dass das Unternehmen seinen Sitz in Brandenburg an der Havel haben soll, oder dass gar die geschäftliche Tätigkeit bereits aufgenommen wurde. Lediglich die Gründung der Gesellschaft wurde hier bekannt gegeben, möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Nicht mehr, nicht weniger.
Der Autor (eigentlich hat der Schreiber auch diese Berufsbezeichnung nicht verdient), schreibt weiter, wir zitieren: „ […] dass der Brandenburger Hartz-IV-Geld-Empfänger Andre Z. (36) […]“. Hierauf können wir nur mit einem Schmunzeln entgegnen, und den mündigen Bürger aufklären, sollten dem Schreiber des Artikels solche Informationen tatsächlich vorliegen, diese nur durch Verwicklung in illegale Handlungen in seinen Besitz gekommen sein können, da seitens staatlicher Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes auf Bundesebene mitunter höchste Priorität haben. Im Umkehrschluss würde dies also bedeuten, dass der Autor diese Informationen von einem Mitarbeiter oder Angestellten aus dem Staatsdienst erhalten haben müsste, was wiederum den Schluss zulässt, dass letzterer eindeutig gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben muss. Der Schreiber unterstreicht dies eindeutig durch die von ihm gewählte Formulierung und Spekulation in Manier eines billigen Pokerspiels.
Weiter wird geschrieben, dass die Holding ihren angeblichen Sitz aufgrund der Hohenzollern gewählt hätte. Hier scheint der Autor einer möglichen Demenz aufgesessen zu sein, denn eine Aussage, die dies so gemeint haben könnte, wurde so nicht gemacht. Richtig ist vielmehr, dass einige Familienmitglieder aus privatem Interesse, begründet in Tradition und Geschichte, ihren Wohnsitz in Brandenburg an der Havel gewählt haben.
Das spätere Rückrufbitten des Autor unbeantwortet blieben stellt kein Verbrechen dar. Dies mag zwar nicht der Erwartung an Höflichkeit des Autors entsprechen, stellt aber zu keinem Zeitpunkt eine Grundlage für einen Zeitungsartikel dar, welcher unzureichende Recherche und falsche Aussagen legitimiert.
Es ist richtig, dass Michael I. als Vorgänger des aktuell amtierenden Chef des Hauses, Rochus II., Fehler einräumen muss. Als diese bekannt wurden, wurde hierauf in unserem Hause sofort reagiert. Da hier vor allem historische Hausgesetze Anwendung in der innerfamiliären Verantwortung zugrunde liegen, möchten wir hier nicht näher darauf eingehen. Es sei an dieser Stelle so viel mitgeteilt, dass die beiden Grafen innerhalb unseres Hauses, sowie weiter in den entsprechenden Kreisen, nicht mehr anerkannt werden. Wir dementieren daher rein vorsorglich jede Behauptung, die uns in Zusammenhang mit Geschäften in Verbindung bringen könnte, die durch Dr. Michael I. Graf von Montfort, und/oder Mag. Harald Graf von Montfort eingeleitet und/oder getätigt wurden.
Ein Herr Peter-Michael Feist ist unserem Hause nicht bekannt. Die eklatante Anschuldigung, dass dieser über angebliche Missetaten eines Andre Z. –gemeint ist hier wohl André Anton Ludwig Alois Vinzent Rochus Graf von Montfort-l´Amaury- zu berichten wüsste, irritiert uns dementsprechend sehr.
Ein Herr Herbert Matthias Dreiszker hingegen, ist dem Haus sehr wohl bekannt, da wir gegen diesen Herren Strafanzeige erstattet haben. Neben seinem vorgenannten Namen scheint dieser auch unter weiteren Namen bekannt zu sein, und in Deutschland, sowie Österreich, in diverse unseriöse Machenschaften verwickelt zu sein. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden wir hier nicht weiter darauf eingehen.
Interessant ist auch der immer wiederkehrende Versuch von Personen, der sofortigen irreführenden Verknüpfung, dass man ausgestattet mit Titel gleich im Besitz von erheblichen Geldern sein müsse, was der Autor geschickt mit dem Wort „Grafengeld“ zu umschreiben versucht. Schade nur, dass der Autor nicht erwähnt, dass es in heutiger Zeit auch Personen ohne Titel gibt, die noch vor Wochen oder Monaten, vielleicht auch Jahren möglichweise noch mit Reichtum protzen konnten, jetzt aber leider aufgrund der Tatsache einer völlig unvertretbaren Politik, welche dem mündigen Bürger versucht vorzuspielen, man lebe in einer Demokratie, die aber genauer betrachtet nur eine Wahldiktatur darstellen kann, den letzten Euro aus dem Arbeitervolk herauspresst, um sich als Politiker den Bauch fett fressen zu können.
Genau hierher rührt unter anderem auch das Interesse unseres Hauses, gegen die sog. Hartz4-Regelungen zu rebellieren und zu protestieren, welche aber, und dies möchten wir ebenfalls ausdrücklich betonen, nicht allein am Regelsatz der Betroffenen festzumachen sind, sondern vielmehr daran, wie man als Betroffener von der Gesellschaft ausgegrenzt wird, oder wie man auf Behörden einer willkürlichen Behandlung unterzogen wird, so dass man sich aller Wahrscheinlichkeit nach, lässt man die Politik wie aktuell praktiziert weiter walten und schalten, nicht wundern dürfte, wenn Randgruppen wie Hartz4-Empfänger, Kranke und/oder sonstig aus der Gesellschaft gern mal Ausgegrenzte, bald wieder einen gelben Stern auf der Brust tragen müssen.
Die Aussage des Autors, die Stiftung des Hauses würde sich mit Gold aus Afrika abgeben, wie es lapidar geschrieben wird, ist ebenso falsch, wie die im Artikel gemachte Behauptung, dass unser geschäftlicher Zweig des Hauses (die Holding) mit Gold aus Madagaskar handeln wolle. Wir empfehlen dem Autor gerne einen kompetenten Ohrenarzt, da dieser bei eingangs erwähntem Telefonat allem Anschein nach ein ernstes gesundheitliches Problem mit seinen Hörorganen gehabt haben muss.
Wir stellen an dieser Stelle eindeutig und ausdrücklich klar, dass unsere Stiftung, welche ein reiner Zusammenschluss mehrerer Familienmitglieder auf privater Ebene ist, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, sich gegen Armut und für Gerechtigkeit zu engagieren, sowie Kultur- u. Naturgüter zu erhalten, keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, nachgegangen ist, oder auf absehbare Zeit, einer solchen nachgehen wird.
Wir stellen weiter klar, dass es unserem Hause nicht in erster Linie um eine Gewinnerziehlung geht, mit welcher wir uns persönlich bereichern wollen. Vielmehr erklären wir hiermit unmissverständlich, dass wir alle unsere Handlungen hauptsächlich zum Wohl der Gesellschaft ausrichten. Dies erfordert in der heutigen Zeit leider finanzielle Mittel. – Wir stellen hiermit weiter unmissverständlich klar, dass wir jederzeit für Gerechtigkeit einstehen und wir mit allen uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln gegen eine verfehlte Politik angehen werden. Demokratie ist der Willen des Volkes, nicht der der Volksvertreter, die ihre Macht und ihr Amt zur persönlichen Bereicherung nutzen !!! Um hier mal den mündigen Bürger aufzuklären: Ein Politiker als Mitglied des Deutschen Bundestags bezieht in etwa das 10-fache an Diäten, was einem Hartz4-Empfänger zum Leben zusteht. Demokratie ??? Nein !!!
Auf die vom Autor zusammengefassten Punkte am Ende seines dilettantischen, sowie eklatanten Schulaufsatzes, möchten wir auch noch kurz eingehen:
1) Dass das Haus Montfort-l´Amaury nachweislich mit angeführter Aussage des Autors historisch gesehen mit unter die Stammmütter des Hauses Anjou-Plantagnet, und somit des englischen Königshauses stellt, ist weder Blödsinn, noch falsch, aber dies kann der Schreiberling durch eine ausführliche und handwerklich ordentliche Recherche gern selbst heraus finden.
2) Wenn man die Grafen von Montfort ausschließlich auf die dt. Linie derer von Montfort-Tettnang reduzieren möchte, bitte, könnte man auf den Schluss kommen, der letzte Abkömmling des Hauses Montfort sei verstorben. Richtig. Dass die dt. Linie Montfort-Tettnang im Jahre 1486 die Verwandtschaft zum französischen Haus Montfort-l´Amaury bestätigt bekam, verschweigt der Möchtegern-Autor galant.
3) Welche Informationen sollen dem Adelsarchiv vorliegen, wo es doch in Deutschland seit 1919 gar keinen Adel mehr gibt, fragen wir uns ?!! – Arglistige Täuschung des Bürgers. Der Versuch einen Stand aufrecht zu erhalten, den es aus staatlich-rechtlicher Sicht gar nicht gibt. Das Adelsarchiv versucht, ebenso wie beispielsweise der VddA einen Stand am Leben zu erhalten und dem mündigen Bürger vorzugaukeln, es gäbe noch einen Adelsstand.
4) Auch die Frage nach der Führbarkeit von Namen und Titel, müsste längst vom Schreiberling erkannt worden sein, schreibt er doch selbst, dass man im Besitz eines Ausweises eines Adelsverbandes ist. Gern darf sich der Autor vielleicht einmal die Unterschrift auf der uns vorliegenden Urkunde mit der Anerkennung unseres Namens und Titels ansehen, sollten wir dies in Erwägung ziehen wollen. Er sollte sich aber nach veröffentlichtem Aufsatz nicht allzu große Hoffnungen machen. Sicherlich werden wir ihm aber im Gerichtssaal freundlich und höflich gegenüber sitzen, wenn wir ihn wegen Beleidigung und Verleumdung verklagen.
Haus Montfort-l’Amaury
8 Kommentare
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Kommentare zu Märkische Allgemeine (MAZ) Gegenkomentare unerwünscht...!
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Bentler .-Bentlder, alles widerlegt worden von diesem " Herrn" , es ist auch bewiesen das er gefälscht hat ,Verleumdungen und Lügen verbreitet , alles gut unter dem " Aufdecker " zu finden, der ich wie er vermutet NICHT bin, denn Sie haben sich so einige Menschen mit Ihren Denunzierungen und Lügen als Feind gewonnen ! BITTE LESEN, aufklärend und hoch interessant !! >> LINK
Hier ein Link zu diesem Herrn LINK Was für ein gauner er ist, können Sie dort ersehen.
Hier ein Link zu diesem Herrn LINK Was für ein gauner er ist, können Sie dort ersehen.
Ach Herr Bentler wer sind Sie denn? Wir wissen es und die halbe Welt auch. LINK Das sind nicht die ein zigsten Seiten wo man sie findet, sehr sehr seriös und das was Sie verbreiten ist genauso schmierig.
Dieser von einem anderen Fake "geadelte" Alfred Boecker, mit richtigem Namen, versucht alles um sich in der Öffentlichkeit zu "legitimieren" und scheut auch von Strafanzeigen nicht zurück. Leider für ihn werden sie alle von der Staatsanwaltschaft Hagen, seinem Wohnort, eingestellt.
Dieser von einem anderen Fake "geadelte" Alfred Boecker, mit richtigem Namen, versucht alles um sich in der Öffentlichkeit zu "legitimieren" und scheut auch von Strafanzeigen nicht zurück. Leider für ihn werden sie alle von der Staatsanwaltschaft Hagen, seinem Wohnort, eingestellt.
Tja, hier hat sich ja auch nichts getan! Oder gab es eine Gegendarstellung? NEIN!! *auslach*
Genau, weil die Zeitung keinen Fehler zugeben möchte!