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Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig

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Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig

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Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt.

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2 Kommentare

Kommentare zu Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig

 

andersandersam 05.02.07


Zumindest auf den BGH scheint also Verlass zu sein, prima.
Langsam musste man ja bei jeder Onlineaktivität schon fürchten, bald die Polizei vor der Tür stehen zu haben:-)

thomaswthomaswam 05.02.07


da staune ich aber mal ausnahmsweise für das urteil. ich wär fest davon überzeugt, dass der BGH diesem Vorgehen zustimmen würde und wir uns langsam aber sicher gänzlich von Privatssphäre verabschieden müssten. Aber nun scheint ja wenigstens vorübergehend ein wenig Ruhe bei dieser Sache einzukehren. Irgendwo muss es doch wohl auch eine Grenze geben für die Staatsgewalt


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