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Pflichtteil: Trostpreis für Enterbte

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Pflichtteil: Trostpreis für Enterbte

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Eingestellt vonam 29.06.10in Wirtschaft via daily-paragraph.de

Wenn Eltern ihre Kinder enterben wollen, geht das meist in die Hose. Warum? Weil der enterbte Nachwuchs einen Pflichtteil fordern kann. Das Erbrecht lässt nur im Ausnahmefall zu, dass Erblasser ihre nächsten Verwandten vom Pflichtteil ausschließen dürfen. Daily Paragraph erklärt, was Erben und Enterbte beachten müssen.

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