4.276

DG-Fonds 31: DZ Bank verurteilt

x 58
 
 
DG-Fonds 31: DZ Bank verurteilt

Beitrag melden


Das Landgericht Koblenz hat am Juni die DZ-Bank als Gründungs- und Treuhandkommanditistin zu Schadensersatz verurteilt. Grund war ein Aufklärungsverschulden der DZ Bank AG, die es versäumt hatte, den Anleger über die Beschränkung der Garantiemiete aufzuklären: Statt ursprünglich 148,5 Millionen Euro wurden tatsächlich nur 44,5 Millionen vereinbart.

Auf wordpress.com weiterlesen

2 Kommentare

Kommentare zu DG-Fonds 31: DZ Bank verurteilt

 

vr-bank-opfervr-bank-opferam 02.07.10


Ich würde es begrüßen, wenn jetzt endlich die DZ-Bank und ihre Aktionäre, die Volks- und Raiffeisenbanken einsehen würden, dass ihre Blockadepolitik endgültig gescheitert ist.
Schadensbegrenzung kann nur noch dadurch geschehen, wenn nunmehr unverzüglich eine Entschädigung der geprellten Anleger erfolgt.
Denn die Prozesswelle rollt schon an. Ohne Einlenken der Verursacher wird das ein Tsunami werden.

OnkelOttoOnkelOttoam 30.06.10


Wenn sich ein Geschädigter Anleger in Sachen DG-Fonds an seine Bank gewandt hat, um eine Verhandlungslösung zu finden, wurde er entweder ausgelacht oder es wurde ihm einfach kein Gehör geschenkt. Irgendwann gab es dann bei manchen Banken lächerliche Angebote für die „Pseudo-Entschädigung“, die zwischen 10 und 20 % des Anlagebetrags lagen.

Nachdem den Banken allmählich klar wird, dass sie sich selbst in eine aussichtslose Lage hineinmanöveriert haben, gehen viele Volksbanken auf ihre geschädigten Anleger zu und bieten 50 % des Anlagebetrags als Entschädigung an. Nachdem längst klar ist, dass den Anlegern auf eine volle Entschädigung zusteht – also die komplette Anlagesumme plus Zinsen. Wer die genossenschaftliche Taktik bereits kennt, weiß, dass auch dieses Angebot nur ein peinlicher Versuch ist, den Kopf billig aus der Schlinge und damit die Anleger erneut über den Tisch zu ziehen.

Die Banken hatten lange genug Zeit, den von Ihren verursachten Schaden direkt mit ihren Kunden in Ordnung zu bringen. DG-Fonds-Anleger sollten sich jetzt, nachdem die Lage juristisch klar ist, auf kein außergerichtliches „Angebot“ mehr einlassen, sondern unverzüglich klagen, sofern nicht schon geschehen.


Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden

Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren