Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in London kann die Militärführung in einem Auslandseinsatz die Einhaltung der Menschenrechte für ihre Soldaten nicht garantieren. Das Gericht hob damit am Mittwoch die Entscheidung einer Vorinstanz auf. Die Richter erklärten, die Menschenrechtsbestimmungen seien nicht erlassen worden, um auf SoldateAuf epochtimes.de weiterlesen