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Bundespräsidenten-Wahl ungültig -(Zwei rechtliche Gründe)

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Bundespräsidenten-Wahl ungültig -(Zwei rechtliche Gründe)

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st wulffs wahl zum bundespräsidenten rechtswidrig? aus zwei gründen sei die wahl wulffs zum bundespräsidenten ungültig, schreiben rechtsgelehrte: weil sich deutschland in afghanistan im krieg befindet und weil nordrhein westfahlen peinliche verfahrensfehler bei der bestellung ihrer wahlmänner und -frauen gemacht hat.kriegsparagraph:

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1 Kommentar

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Kommentare zu Bundespräsidenten-Wahl ungültig -(Zwei rechtliche Gründe)

 

rehserehseam 04.07.10


Aber nicht doch. Ehe das alles geklärt ist, hat er seine halbe Amtszeit schon hinter sich. Und dann hat er wohl schon Penionsansprüche und wir einen weiteren "Kostgänger"am Hals.Ich finde den Job des Grußaugust sowieso überflüssig.
im Zeitalter der Kommunikation brauchen wir keinen, der die Länder bereist mit FrAU UND Gefolge, um das festzustellen, was wir durch die Reisen von Kanzlerin, Vizekanzler, viele Minister und deren Mitarbeiter schon wissen !


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