Bewerbungsfragen - Fragen beim Vorstellungsgespräch
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Aus diesem Grund habe ich für Sie alle möglichen Fragen in einer logischen Reihenfolge zusammengestellt und gehe auch auf die Fragetechnik ein. Frauen, Selbständig
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Kommentare zu Bewerbungsfragen - Fragen beim Vorstellungsgespräch
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Heute habe ich den Artikel um "Fragen die nicht gestellt werden dürfen" erweitert. Ebenso habe ich erläutert, wie und warum diese Fragen trotz des vorhandenen Gesetzes (Schutz der Persönlichkeit) gestellt werden, worauf man achten sollte und wie diese Fragen bestmöglich behandelt werden. Der Artikel dürfte jetzt für eine gute Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch dienen. Viel Erfolg!
Die Fragen werden trotzdem immer wieder gestellt. Und obwohl diese Fragen nicht gestellt werden dürfen, sollten Sie freundlich und je nach Situation ehrlich oder bestimmt antworten. Der Gesprächspartner will oftmals nur Ihre Reaktion testen. Überlegen Sie sich deshalb bitte vorher, wie Sie auf solche unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch antworten, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Wenn Sie nicht wahrheitsgemäß antworten möchten, dann sagen Sie einfach, dass die Beantwortung dieser Frage nichts damit zu tun hat, ob Sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind oder nicht.
aber solche Fragen sind persönlich und dürfen eigentlich nicht beim Bewerbungsgespräch gestellt werden - auch einige Fragen, die unter verhaltensbezogen aufgeführt sind... Und im Notfall darf man ja dabei lügen *g*
Das ist teilweise richtig argumentiert. Diese Fragen dürfen wie folgt nicht gestellt werden:
Frage nach einer Schwangerschaft oder der Familienplanung. Die Frage darf auch nicht gestellt werden, wenn sich nur Frauen auf die Position bewerben.
Doch der Arbeitgeber fragt hier: "Möchten Sie gerne Kinder?" und "Wie sieht Ihre Lebensplanung aus?" - Damit ist nicht unbedingt die Familienplanung gemeint.
Diese Fragen werden mit großer Wahrscheinlichkeit in jedem Bewerbungsgespräch gesellt, auch wenn diese umstritten sind.
Ob Sie die Ihnen gestellten Fragen aus diesem Bereich beantworten, bleibt Ihnen überlassen. Nur Sie können entscheiden, ob die Beantwortung für Sie problematisch ist oder nicht.
Also, soweit ich weiß, dürfen die Fragen, die sie unter Fragen für Frauen aufgeführt haben, (per Gesetz) nicht gestellt werden.