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Erfolg für EWE-Gaskunden: Gericht gibt Klägern recht

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Erfolg für EWE-Gaskunden: Gericht gibt Klägern recht

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE teilweise für unwirksam erklärt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die von der EWE seit April 2007 in Sonderverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige (Az.: VIII ZR 246/08).

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