Aufklärungspflicht der Banken gilt seit 1990
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Kommentare zu Aufklärungspflicht der Banken gilt seit 1990
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Das ist interessant - hört man doch offensichtlich von allen Banken dieses jetzt als nichtig erwiesene Argument.
Die Volksbanken stellen sich weiterhin dumm: Nichts gewußt, nichts gesagt, alles kassiert!
Dieses Urteil ist eine logische Fortschreibung der Rechtsprechung des BGH. Recht so.
Was für Immobilienfonds gilt, muss auch für andere Finanzprodukte gelten.
Dieses Urteil haben sich die Banken aufgrund ihrer merkwürdigen Vertriebs- und Beratungsaktivitäten selbst zuzuschreiben.
Wie kann man ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wenn der Bankberater nicht mit offenen Karten spielt?
Die Kunden einer Bank müssen ja auch bisher wegen jeder Kleinigkeit alle ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse bis ins Kleinste offenlegen. Das muß in gleicher Weise auch für die Banken gelten.
Jetzt muß nur noch die Umkehr der Beweislast eingeführt werden; dann werden vielleicht die Bankberater in Zukunft vorsichtiger.