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Aufklärungspflicht der Banken gilt seit 1990

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Aufklärungspflicht der Banken gilt seit 1990

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Auch wenn Banken hartnäckig behauten, sie hätten sich im Rechtsirrtum befunden, als sie ihren Kunden die heimlichen Provisons- und Schmiergeldzahlungen verschwiegen haben und ihre Beratung als neutral darstellten - die Aufklärungspflicht gilt seit 1990. Dies hat der BGH kürzlich klargestellt.

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3 Kommentare

Kommentare zu Aufklärungspflicht der Banken gilt seit 1990

 

pressebuero11pressebuero11am 13.08.10


Das ist interessant - hört man doch offensichtlich von allen Banken dieses jetzt als nichtig erwiesene Argument.

VobaschadenVobaschadenam 04.08.10


Die Volksbanken stellen sich weiterhin dumm: Nichts gewußt, nichts gesagt, alles kassiert!

vr-bank-opfervr-bank-opferam 03.08.10


Dieses Urteil ist eine logische Fortschreibung der Rechtsprechung des BGH. Recht so.
Was für Immobilienfonds gilt, muss auch für andere Finanzprodukte gelten.
Dieses Urteil haben sich die Banken aufgrund ihrer merkwürdigen Vertriebs- und Beratungsaktivitäten selbst zuzuschreiben.
Wie kann man ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wenn der Bankberater nicht mit offenen Karten spielt?
Die Kunden einer Bank müssen ja auch bisher wegen jeder Kleinigkeit alle ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse bis ins Kleinste offenlegen. Das muß in gleicher Weise auch für die Banken gelten.
Jetzt muß nur noch die Umkehr der Beweislast eingeführt werden; dann werden vielleicht die Bankberater in Zukunft vorsichtiger.


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