1.93

Das chinesische eheliche Güterrecht zum Ende der Qing-Zeit

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Das chinesische eheliche Güterrecht zum Ende der Qing-Zeit

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Eingestellt vonam 05.09.07in Wissen via china-buch.de

Zum Ende der Qing-Zeit gab es kein eheliches Güterrecht. Das eheliche Vermögen gehörte praktisch ausschließlich der männlichen Linie, die Frau hatte allenfalls Anspruch auf Rückgabe Ihrer Mitgift. Selbst in diesem Falle kann nicht vom Eigentum der Frau an der Mitgift gesprochen werden...

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1 Kommentar

Kommentare zu Das chinesische eheliche Güterrecht zum Ende der Qing-Zeit

 

bloggobloggoam 11.09.07


Und wo bleibt die Gerechtigkeit?! *gg*


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