Nach 61 Tagen in Freiheit schlug er wieder zu
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Solche Nachrichten werden wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes bzgl. Sicherheitverwahrung in nächster Zeit wahrscheinlich noch öfter lesen müssen. Eine Schande.
Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Gedanke der Selbstjustiz bei den Betroffenen hochkocht.
Justizia ist blind! und auch sorglos.