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BGH verschärft die Beraterhaftung

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BGH verschärft die Beraterhaftung

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Der Bundesgerichtshof verschärft die Haftung von Finanzberatern, die geschlossene Fonds verkaufen. Sie können sich nicht mehr darauf berufen, dass ein Anleger die Risiken einer Beteiligung kennen müsse, weil er den Verkaufsprospekt gelesen habe. Das Urteil wurde in der vergangenen, jetzt liegt auch die Begründung der Richter vor.

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2 Kommentare

Kommentare zu BGH verschärft die Beraterhaftung

 

voba0815voba0815am 07.08.10


Spätestens jetzt wird klar, dass mit den Begriffen "Bankbeamter" oder "Bankberater" anders umgegangen werden muss. Es waren und sind "Verkäufer", deren Aufgabe es ist, Produkte -möglichst mit hohem Provisionsertrag- an den Mann zu bringen. Dass man da ...wie bei den DG Fonds der Volksbanken/Raiffeisenbanken/Südwestbanken ersichtlich, meist ältere Kunden bedrängt und eingefangen hat, ist verwerflich. Es ist gut, dass der BGH diesem Treiben nun endlich mit einem weiteren Urteil einen Riegel vorgeschoben hat.

NeleinloveNeleinloveam 06.08.10


BGH sollte nicht die Beraterhaftung verschärfen, sondern die Berater verhaften.


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