3.09

Artikel Die Bildzeitung: Chroniken eines Propagandablattes der Union

x 13
 
 
Die Bildzeitung: Chroniken eines Propagandablattes der Union


In einer Studie von Frank
Brettschneider (Kommunikationswissenschaftler) und Bettina Wagner
(Politikwissenschaftlerin) zur Berichterstattung über die
Bundestagswahl 2002, belegt eine implizite Wahlwerbung für die
Unionsparteien und Edmund Stoiber, und das obwohl sich die
Bild-Zeitung als „überparteilich“ bezeichnet und eine explizite
Wahlempfehlung der „Financial Times Deutschland“ verurteilte.
Über die SPD und Gerhard Schröder berichtete die Zeitung häufiger
und negativer, und ließ Unions-Politiker häufiger kommentieren.
Zudem stellte sie die Themen der Unionsparteien in den Mittelpunkt
ihrer Berichterstattung.


Wenn man die Bild-Zeitung flüchtig
betrachtet, ist sie eine Zeitung mit leichter Unterhaltung,
Klatsch-und Skandalberichten. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch
sofort auf, das sie eine „Weltansicht“ vermittelt. In dem sie
dramatisiert, sensationsfixiert und mit wenig objektiver
Berichterstattung von der Wirklichkeit abweicht.


Auch bei der Bundestagswahl 2005 und
2009 machte die Zeitung implizite Wahlwerbung für die Unionsparteien
und Angela Merkel.


 


Aus der Geschichte der Bildzeitung sind
viele Dokumentationen hervor gegangen, die zeigen, wie die „Politik“
der Redaktion dieses Boulevardblattes aus sieht:


1978 wurde die „Bild“-Zeitung zu
50.000 DM Schmerzensgeld verurteilt, nachdem sie in ihrer
Berichterstattung über den Mord an dem Chef der Dresdner Bank,
Jürgen Ponto, die Studentin Eleonore Poensgen als
„Terroristen-Mädchen“ diffamiert hatte, obwohl gegen sie
strafrechtlich nichts vorlag.


1999 bezeichnete „Bild“ Günter
Wallraff als „Stasi-Spitzel“ und „inoffiziellen Mitarbeiter der
Staatssicherheit der DDR“, woraufhin Wallraff „Bild“ auf
Unterlassung verklagte.


Der Bundesgerichtshof entschied nach
drei Jahren in letzter Instanz, dass „Bild“ Wallraff nicht als
„Stasi-Spitzel“ oder „IM“ bezeichnen darf. Seit 1999 hat
„Bild“ nicht mehr über Günter Wallraff berichtet.


Im November 2000 berichtete „Bild“
über die vermeintliche Ermordung eines kleinen Jungen im sächsischen
Sebnitz durch Neonazis. Über einen Mann wurde in „Bild“ unter
Nennung des Namens berichtet, dass dieser „unter Mordverdacht
verhaftet“ wurde. Fünf Tage nach dieser Schlagzeile wurde klar,
dass der vermeintliche Täter unschuldig war. „Bild“
entschuldigte sich bis heute nicht.


Im Januar 2001 fragte „Bild“ in
einer Schlagzeile „Was machte Minister Trittin auf dieser
Gewalt-Demo?“ Es wurde ein Foto von Jürgen Trittin auf einer
Demonstration in Göttingen veröffentlicht. „Bild“ druckte das
Foto jedoch in Schwarzweiß, schlecht gerastert und an den Rändern
stark abgeschnitten ab und machte mit ein-montierten Hinweisen auf
einen Bolzenschneider, der eigentlich ein Handschuh war, sowie auf
einen Schlagstock, in Wirklichkeit ein Tau, aufmerksam. Chefredakteur
Kai Diekmann entschuldigte sich erst nach heftigen Diskussionen bei
Trittin.


Im Jahr 2002 kam es zur
„Bonusmeilen-Affäre“, bei der „Bild“ zusammen mit dem Bund
der Steuerzahler herausfand, dass einige Politiker mit ihren
dienstlich angesammelten Bonusmeilen Privatreisen unternahmen. Dies
führte unter anderem zu den Rücktritten von Gregor Gysi und Cem
Özdemir. Es wurde kritisiert, dass „Bild“ die Informationen
Stück für Stück veröffentlichte und auffallend viele Politiker
aus den Fraktionen von SPD und Grünen von der Berichterstattung
betroffen waren.


Besonderes Aufsehen erregte 2004 ein
Urteil des Berliner Kammergerichtes, das „Bild“ die Verbreitung
von Nacktfotos der Schauspielerin Sibel Kekilli untersagte. Kekilli
war zur Berlinale mit dem Deutschen Filmpreis in Gold geehrt worden,
die Begründung der Jury war ihre „Eindringliche Darstellung im
Film Gegen die Wand“. „Bild“ druckte daraufhin ein Foto aus
einem ihrer früheren Pornofilme mit der Bildüberschrift
„Eindringliche Darstellung“. In der Urteilsbegründung heißt es,
„Bild“ habe eine „Kampagne“ geführt, in der Kekilli „in
höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich“ gemacht worden
sei. Ein derartiger Eingriff in die Würde des Menschen sei durch die
Pressefreiheit nicht mehr gedeckt. Die Rüge des Presserates
veröffentlichte „Bild“ erst nach 15 Monaten auf Seite 4 in einem
Vierzeiler.


Am 19. Mai 2007 bezeichnete das Blatt
den Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri unter der Schlagzeile „Warum
lassen wir uns von so einem terrorisieren?“ als „Islamisten“,
„durchgeknallten Schläger“, „Querulanten“, „Brandstifter“
und möglichen „Lügner“ sowie als „Irrer“. Hierfür wurde
„Bild“ vom Deutschen Presserat aufgrund „Verletzung des
Persönlichkeitsrechts“ gerügt. Als Antwort schrieb das Blatt im
November „Irre! Presserat rügt „Bild“ wegen dieses
Brandstifters“. Der Geschäftsführer des Deutschen Presserates
Lutz Tillmanns zeigte sich verblüfft, in welcher Form die Zeitung
die öffentlich ausgesprochene Rüge dargestellt hat, zu der das
Blatt nach Ziffer 16 des Pressekodex verpflichtet ist. Weiter schrieb
die Zeitung: „Wir stehen zu unserer Darstellung. Wir werden unsere
Berichterstattung nicht weichspülen – so wenig wie bei
Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel“.
Masris Anwalt Manfred R. Gnjdic kündigte daraufhin Strafanzeige
wegen Beleidigung und übler Nachrede an.


Mitte des Jahres 2008 sorgte die
Bild-Zeitung für einen Skandal im Vereinigten Königreich. Die
Bild-Zeitung druckte einen Ratgeber, wie für deutsche Urlauber der
Kontakt mit britischen Touristen zu vermeiden sei und lehnte sich in
der offenkundig rassistischen, verkürzten Berichterstattung an
Stereotypen an, zum Beispiel mit der Anrede „Liebe Tommies“ in
einem der Artikel oder mit einem Schaukasten, in dem der britische
Tourist mit einem „knallroten Gesicht, wabbelig-weichem Bierbauch,
kurzen, raspeligen Haaren“ beschrieben wurde.


Am 11. Juni 2008 wurde der Axel
Springer Verlag vom Landgericht München I zu Schadensersatz in Höhe
von 50.000 € zuzüglich Arztkosten wegen Berichterstattung über
die Ehefrau eines wegen Mordes Verhafteten in unzulässiger und
beleidigender Weise verurteilt.


Am 28. Juli 2009 wurde der Axel
Springer Verlag in einem von der Buchautorin und ehemaligen
„Tagesschau“-Moderatorin Eva Herman angestrengten
Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht Köln zu Schadensersatz in
Höhe von 25.000 € verurteilt. Außerdem muss der Verlag die
gemachten Aussagen Hermans bei einer Pressekonferenz 2007 in Berlin
richtigstellen. Das Medienhaus behauptete, Herman habe „den
Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen“. Zudem seien durch
einen Bericht im „Hamburger Abendblatt“ ihre
Persönlichkeitsrechte massiv verletzt worden. Auch ihre berufliche
und private Existenz seien erheblich beeinträchtigt worden.


In drei weiteren Berufungsverfahren
seitens des Axel Springer Verlages oder Frau Hermans musste das OLG
Köln kein Urteil mehr fällen, da im Vorfeld der Verhandlungen die
Berufungen zurückgezogen worden waren. Demnach dürfen „Bild“
und „Bild.de“ Frau Herman nicht mehr als „dumme Kuh“
betiteln. Der „Bild“-Kolumnist Franz Josef Wagner hatte sich in
seiner Kolumne „Post von Wagner“ dieser Aussage aus der „Johannes
B. Kerner-Show“ bedient und sie dazu missbraucht, Frau Herman zu
beleidigen. Dafür wurde Frau Herman vom Landesgericht in zweiter
Instanz eine Entschädigung von 10.000 € zuerkannt.
(Pressemitteilung OLG Köln v. 28. Juli 2009)


 


Quelle unter anderen: BILDblog


Meine Meinung dazu: Wer die „Bild“
weiterhin zitiert und deren Artikel publiziert, hat nicht nur seine
Objektivität verloren, sondern läuft Gefahr sich zumindest
moralisch mit strafbar zu machen.



kommentieren

Kommentare zu Die Bildzeitung: Chroniken eines Propagandablattes der Union