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Homosexuelle dürfen bei Erbschaften nicht benachteiligt werden

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Homosexuelle dürfen bei Erbschaften nicht benachteiligt werden

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Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren.Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres eine rüc

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