Der Musikrechte-Verwerter Gema ist mit einem Eil- Antrag gegen YouTube gescheitert. Das Hamburger Landgericht es abgelehnt, eine einstweiligen Verfügung gegen das Google-Videoportal zu erlassen. Die Gema wollte erreichen, dass bestimmte Musikvideos von Künstlern, die sie vertritt, auf YouTube gelöscht werden. Zuvor war ein Verwertungsvertrag zwischAuf t-online.de weiterlesen