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Gema kann Eil-Verfügung gegen YouTube nicht durchsetzen

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Gema kann Eil-Verfügung gegen YouTube nicht durchsetzen

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Der Musikrechte-Verwerter Gema ist mit einem Eil- Antrag gegen YouTube gescheitert. Das Hamburger Landgericht es abgelehnt, eine einstweiligen Verfügung gegen das Google-Videoportal zu erlassen. Die Gema wollte erreichen, dass bestimmte Musikvideos von Künstlern, die sie vertritt, auf YouTube gelöscht werden. Zuvor war ein Verwertungsvertrag zwisch

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